21-2147

Mitwirkung der Bezirksversammlung beim „Bündnis für das Wohnen“ und „Vertrag für Hamburg“ sichern

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Ö 12.7

Sachverhalt

Das „Bündnis für das Wohnen“ regelt in einem Vertragswerk zwischen der Wohnungs­wirtschaft (wohnungswirtschaftliche Verbände) und der Stadt die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau und als Gegenleistung die zu erbringenden Wohnungsneubauzahlen für jedes Jahr. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt bzw. dem jeweiligen Bezirk und den Wohnungsbauakteuren. Dieser Vertrag wird seit einiger Zeit am Anfang einer neuen Regierungsperiode zwischen dem Senat und der Wohnungswirtschaft für die Dauer einer Legislaturperiode neu verhandelt. Seit über sechs Monaten geschieht dieses für die laufende Periode erfolglos, da die Stadt eine neue und nachhaltige Boden­politik verfolgt und Boden nur noch für den Wohnungsbau verpachten möchte.

Der „Vertrag für Hamburg“ wird aus dem oben genannten Vertrag als Folgevertrag zwischen der Stadt Hamburg und den Bezirken verhandelt, indem die Bezirke verpflichtet werden, die Wohnungsbauzahlen aus dem zuerst genannten Vertrag anteilig zu verwirklichen. Damit ergeben sich Folgewirkungen für die Bezirke, die aber nicht an dem Vertragswerk „Bündnis für das Wohnen“ mitverhandelt haben. Es ergibt sich also eine Art Vertrag zu Lasten Dritter.

Nachdem nun der Senat im Jahre 2016 sein ehrgeiziges und langfristig angelegtes Woh­nungsbauprogramm neu formuliert hat, sind nun inzwischen gerade in den dichtbesiedelten und vorrangig urbanen Bezirken diese ehrgeizigen Ziele schwerer umzusetzen. Zunehmend sind größere Bauvorhaben, wie die B-Pläne Lokstedt 67 oder Eidelstedt 76 in unserem Bezirk, stark umstritten und dauern daher jahrelang. Da viele Quartiere bereits durch eine hohe Baudichte die Grenze einer städtebaulichen Verträglichkeit erreicht haben, muss der Wohnungsbau nachhaltiger gedacht werden. Zunehmend ist es unumgänglich, dass anstelle einer Nach­verdichtung der Stadt eine Stadterneuerung tritt. Die Magistralenstrategie ist folgerichtig einer der Ansätze, die zu verfolgen sind. Dies bedeutet aber, dass die analogen Zielzahlen gerade im dichtbesiedelten Bezirk Eimsbüttel schwerer vertretbar bzw. umsetzbar sein wer­den. Um städtebaulich vertretbare Lösungen einer Erneuerung der Stadtquartiere zu errei­chen, werden deutlich höhere Planungsaufwendungen notwendig sein. Vor diesem Hinterg­rund müssen noch rechtzeitig verschärfende Folgelasten für den Bezirk abgewendet und eine Möglichkeit der Mitwirkung der Bezirksversammlung gesichert werden, bevor der Vertrag durch die Bezirksamtsleitung unterschrieben wird.

Der vorliegende Antrag ist eilwürdig, da vor diesem Hintergrund noch rechtzeitig ver­schärfende Folgelasten für den Bezirk abgewendet werden müssen und eine Möglichkeit der Mitwirkung der Bezirksversammlung gesichert werden muss, bevor der Vertrag durch die Bezirksamtsleitung unterschrieben wird, was noch vor den Sommerferien erfolgen soll.

 

 

Petitum/Beschluss

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Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksamtsleitung gebeten,

Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksamtsleitung gebeten,

1)      keine Zustimmung zum Vertrag „Bündnis für das Wohnen“ zu signalisieren, wie auch den Folgevertrag „Vertrag für Hamburg“ nicht zu unterschreiben, bevor diese Verträge eine Zustimmung der Eimsbütteler Bezirksversammlung erhalten haben.

2)      Der Vorsitzende der BV wird gebeten, die zuständigen Behörden zu bitten Ihre Zustimmung für den Vertrag Bündnis für das wohnen ohne Beteiligung der Bezirksversammlung zu unterlassen. Der Vorsitzende möge auch die Beteiligung der Bezirksversammlung beim Vertrag für Hamburg sicherstellen und im Falle der Nichtbeteiligung seine Unterschrift zu versagen.

3)      Ebenfalls wird der Vorsitzende der BV gebeten den Senat eindringlich darauf hinzuweisen, dass ohne neue Stellen in den Stadtplanungsabteilungen und weitere finanziellen Ressourcen für Planungskosten die notwendigen Planrechte zur Erzielung der bezirklichen Wohnungsbaukontingente nicht zu erreichen sind. Die Bezirksversammlung fordert darüber hinaus die Finanzbehörde gemäß § 27 BezVG auf, den Anreiz pro genehmigter Wohneinheit für die Bezirke aus dem Förderfonds Bezirke zu stärken bzw. zu erhöhen.

 

Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion

 

 

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keine

 

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