Mehr Sicherheit für Fußgänger*innen in der Schwenckestraße und Vorfahrt für die Veloroute 2 Drs. 22-0462, Beschluss der BV vom 19.12.2024
Letzte Beratung: 20.02.2025 Bezirksversammlung Ö 5.1
Das PK 23 wurde per Mail vom 07.01.2025 durch die VD 51 zu einer Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 BezVG zu Punkt 1 der Drucksache 22-0462 gebeten.
Sachverhalt:
Die Schwenckestraße ist (wenn die Osterstrase nicht gerade durch eine Baustelle voll gesperrt
ist) eine vielbefahrene Verbindung zwischen Osterstrase und Langenfelder Damm, die
durch ein beliebtes Wohnviertel fuhrt. Entlang dieses Abschnitts der Schwenckestraße fahrt
auch die Metrobuslinie 4. Mittig zwischen Osterstrase und Langenfelder Damm, an der Einmündung
Sillemstraße, kreuzt die Veloroute 2 die Schwenckestraße. Da zwischen Langenfelder
Damm und Osterstrase kein Fußgängerüberweg existiert, überqueren dort auch viele
Fußgänger*innen, die entlang der Sillemstraße unterwegs sind oder vom nahen Unnapark
kommen, die Schwenckestraße. Gerade auch für viele Schulkinder der Grundschule Tornquiststraße,
die westlich der Schwenckestrase wohnen, führt der Schulweg an dieser Stelle
über die Schwenckestraße. Oft ist die Straße wegen parkender Autos nur schwer einsehbar.
Zuletzt wurde an dieser Stelle wegen einer Baustelle ein temporarer Zebrastreifen eingerichtet.
Während der Bauzeit wurde der temporare Zebrastreifen sehr positiv aufgenommen
und rege von den Anwohnenden genutzt. Insbesondere ältere Menschen, Rollstuhlfahrerende,
Personen mit Kinderwagen oder Kindern stand damit eine weitere
Möglichkeit zur Verfügung, die Schwenckestraße sicher und ohne Umweg zu überqueren.
Die nächste bisherige Möglichkeit für Fußgänger*innen zur sicheren Querung
der Schwenckestraße führt über die Ampel an der Osterstrase.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen
Behörden dafür einzusetzen,
1. dass die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Schwenckestraße auf Höhe
der Sillemstraße geprüft werden soll. Hierzu ist das zuständige Polizeikommissariat
zur Beurteilung der Verkehrssituation mit einzubeziehen.
Stellungnahme des PK 23:
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) richtet sich nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Demnach kommt die Anordnung eines FGÜ bei dem Vorliegen gewisser Verkehrsstärken in Betracht. Hierbei wird die Fußgängerverkehrsstärke mit der Kraftfahrzeugverkehrsstärke in den Spitzenstunden an einem Werktag innerhalb einer Stunde in einen Vergleich gebracht. Die geringsten Verkehrsstärken liegen hier bei 50-100 Fußgängerinnen und Fußgänger und 200-300 Fahrzeuge in einer Stunde, im Hinbick auf die mögliche Anordnung eines FGÜ. Dem PK 23 liegen Verkehrszahlen aus dem Jahr 2021 vor, die eine Anordnung für einen FGÜ nicht erfüllen.
Eine durch das PK 23 durchgeführte Verkehrszählung in der 5.KW 2025 (27.01.25 und 29.01.25 von jeweils 07:00 – 08:00 Uhr) erbrachte in der Spitze 108 Kraftfahrzeuge in der Schwenkestraße und 59 querende Fußgängerinnen und Fußgänger, bzw. 104 Kraftfahrzeuge und 78 querende Fußgängerinnen und Fußgänger.
Hierbei sei Anzumerken, dass die derzeitige Umleitungsstrecke durch die Baummaßnahme der Fernwärme in der Osterstraße keine validen Zahlen ergeben kann. Jedoch ergaben die Zahlen aus dem Jahr 2021 ebenfalls keine Anordnungsmöglichkeit in Bezug auf die oben angeführten notwendigen Zahlen der R-FGÜ 2001, ohne Baumaßnahmen auf der Osterstraße.
Die Anordnung eines FGÜ im direkten Einmündungsbereich Schwenckestraße Sillemstraße ist nicht anordnungsfähig, da dieser baulich nicht herzustellen ist. Von der Einmündung Schwenckestraße / Sillemstraße beträgt die Entfernung zur vollsignalisierten LSA in der Osterstraße 145 Meter.
In Bezug auf die in der Drucksache aufgeführten Veloroute 2 in der Sillemstraße sei anzumerken, dass Radfahrende an einem FGÜ fahrend keinen Vorrang vor querenden Fahrzeugen haben.
Die Unfalllage im Knoten Schwenckestraße / Sillemstraße weist in den letzten drei Jahren keine Unfälle mit Beteiligung von Fußgängern auf.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Zahlen der Verkehrsstärke bezüglich einer Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht vorliegen.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.