21-2847

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Schmiedekoppel und Lokstedter Holt Drs. 21-2749, Beschluss der BV vom 24.02.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.03.2022
Sachverhalt

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 24 wie folgt Stellung:

 

  1. Lage/Ausgangssituation

Die Straße Loksteder Holt geht von der Kollaustraße ab und geht in einer Linkskurve in die Schmiedekoppel über, der Lokstedter Holt zweigt nach rechts ab. Beide Straßen enden als Sackgasse. Unmittelbar nach dem Abzweig beginnt im Lokstedter Holt eine Tempo-30-Zone. Am Ende der Straße Schmiedekoppel liegt die Kleingartenanlage Erlengrund. Überörtlicher Durchgangsverkehr findet in beiden Straßen nicht statt.

Von der Kollaustraße kommend, befindet sich linksseitig der Straße Lokstedter Holt und im weiteren Verlauf der Straße Schmiedekoppel zunächst der Gewerbepark Papenreye. Eine Zufahrt zu diesem Gewerbepark befindet sich je vom Lokstedter Holt und der Schmiedekoppel aus. Hinter dem Gewerbepark befindet sich in der Straße Schmiedekoppel rechts- und linksseitig eine Wohnunterkunft von Fördern und Wohnen, in der zukünftig voraussichtlich vor allem Frauen und Kinder unterbracht werden.

 

  1. Bewertung

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächenhaften Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zur § 45 Absatz 1c StVO kommen Tempo-30-Zonen in Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich nicht in Betracht. Daher ist die Anordnung einer Tempo 30-Zone im vorderen Bereich des Lokstedter Holts und in der gesamten Schmiedekoppel rechtlich nicht zulässig.

Am Ende des Gewerbeparks befinden sich die Wohnunterkünfte für 502 Personen mit zahlreichen Wohncontainern. Hier ist ein Wohngebiet und ein Gebiet mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf zu begründen.

Daher spricht sich die VD 5 dafür aus, in der Schmiedekoppel, hinter der letzten Auffahrt zum Gewerbepark eine Tempo-30-Zone einzurichten.

 

Um das angestrebte niedrige Geschwindigkeitsniveau auf Dauer zu erzielen, reicht häufig die Aufstellung von Schildern nicht aus. Um die Akzeptanz zu erhöhen, werden bauliche Veränderungen in Form einer Einengung mindestens am Zonenanfang angeregt. Aufgrund der Fahrbahnbreite kann ungehinderter Begegnungsverkehr stattfinden und lässt damit ein zu hohes Geschwindigkeitsniveau befürchten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine