Lokale Gesundheitszentren Medizinische Versorgung und soziale Unterstützung bündeln Drs. 21-0815, Beschluss der BV vom 27.02.2020
Letzte Beratung: 30.04.2020 Hauptausschuss Ö 5.8
Die Förderrichtlinie zur Errichtung lokaler Gesundheitszentren sieht eine Förderung von bis zu sieben lokalen Gesundheitszentren (LGZ) vor. Konkreter Zweck der Förderung ist der Betrieb eines LGZ in den Stadtteilen, die nach dem „Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung“ in Hamburg einen „niedrigen“ und „sehr niedrigen“ Statusindex aufweisen.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) begrüßt den Beschluss der Bezirksversammlung. Insbesondere die Information aller im Bezirk ansässigen gemeinnützigen Träger über die Möglichkeit der Förderung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Antrages zum Betrieb eines lokalen Gesundheitszentrums in Eimsbüttel. Ob die Fördervoraussetzungen bei einem Träger mit Standort in den Stadtteilen Schnelsen und Eidelstedt im Einzelnen erfüllt sind, kann erst im Rahmen des konkreten Antragsverfahrens beantwortet werden. Im Vorfelde des Antragsverfahrens können gemeinnützige Träger gerne einen Beratungstermin in der BGV vereinbaren.
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