Lärmschutz-Maßnahme im Wehbers Park - zwischen Fruchtallee und Wehbers Park
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Kerngebietsausschuss (Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE) |
08.06.2020 |
6.2.1 |
Vorberatung |
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Kerngebietsausschuss (Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE) |
10.08.2020 |
6.2.1 |
21-1093 |
Der Antrag wurde gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der AfD mehrheitlich angenommen |
Eimsbüttel ist der am dichtesten besiedelte Stadtteil in Hamburg. Es gibt im Verhältnis zur Anzahl der BewohnerInnen zu wenige Grünflächen. Deshalb ist die Pflege von Grünflächen und die Erhaltung der Aufenthaltsqualität besonders wichtig.
Der Wehbers Park ist seit 1926 eine öffentliche Grünanlage im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel.
Er erstreckt sich über ca. 2,6 Hektar und wird begrenzt von Fruchtallee, Emilienstraße,
Doormannsweg und Gärten der Tornquiststraße.
Die westliche Fläche direkt an der Fruchtallee zwischen U-Bahnstation Emilienstraße und
Seniorenzentrum Haus am Wehbers Park ist erst vor wenigen Jahren mit Parkbänken, Stauden-
pflanzen und Büschen als Erholungsraum instandgesetzt worden.
Leider ist es nahezu unmöglich, in diesem Areal sein eigenes Wort zu hören, oder sich
entsprechend der Intention der Planungen dort zu entspannen/erholen, weil der motorisierte Straßenverkehr dort auf der Fruchtallee, wenige Meter von den Parkbänken entfernt, pausenlos in beiden Richtungen mehrspurig dicht vorbeifährt.
Bei der Sanierung wurde eine dichtere Bepflanzung zur Straßenseite Fruchtallee nicht ausreichend vorgenommen.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die zuständige Fachbehörde ersuchen
zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten am westlichen Rand
des Wehbers Parks ein Lärmschutz errichtet werden kann.
In Abstimmung mit der Bezirksverwaltung soll dargestellt werden, welche Lösungen neben einer entsprechenden Bepflanzung möglich sind, um den Lärmschutz im westlichen Bereich des Wehbers Parks zu verbessern.
Es sollen auch bauliche Maßnahmen für einen effektiven Lärmschutz geprüft werden. Hierbei sollen ästhetische Gesichtspunkte und Faktoren wie Lichtdurchlässigkeit berücksichtigt werden.
Die Vorstellung der Lösungsmöglichkeiten sollen im Kerngebietsausschuss vorgestellt, diskutiert und entschieden werden.
keine