21-3082

Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in den äußeren Stadtteilen: Ladesäulen in Eidelstedt schaffen Drs. 21-2925, Beschluss der BV vom 28.04.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Ö 5.7

Sachverhalt

Derzeit werden bis zum Jahr 2025 durchschnittlich jährlich rund 100 Ladesäulen bzw. 200 Ladepunkte durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) im öffentlichen Straßenraum errichtet. In Anbetracht des dynamischen Hochlaufs der Elektromobilität wird der Senat die Ziele überprüfen und ggf. anpassen. Die öffentliche Ladeinfrastruktur wird allerdings nicht überall die Basisversorgung sicherstellen können. Sie dient in erster Linie der Reichweitenverlängerung und soll daher möglichst vielen E-Mobilisten (Touristen, Pendlern, Einwohnern, Handwerkern, E-Taxis) zur Verfügung stehen.

 

Der Standortausbau wird nach einheitlich festgelegten Kriterien vorgenommen. Neben der Wohn-/Gewerbedichte, Points of Interest im Umfeld und der Erreichbarkeit werden auch Faktoren wie Beitrag zum Gesamtnetz, Parkdruck und Anschlusskosten berücksichtigt. Die letztliche Umsetzung der zu errichtenden Ladesäulen wird mit Vorläufen von wenigen Wochen mit den zuständigen Bezirksämtern abgestimmt. Der Beitrag zum Gesamtnetz bzw. die Nachverdichtung in Stadtteilen, die wenige Ladesäulen haben, bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Ausbaustrategie.

 

Gerne können für den weiteren Standortausbau konkrete Vorschläge eingereicht werden. Im Februar des Jahres 2022 hat die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) einen Workshop mit allen Bezirksämtern durchgeführt, bei dem auch die Standortfindung thematisiert wurde. Die Bezirksämter wurden gebeten, konkrete Standortvorschläge direkt an elektromobilitaet@bwi.hamburg.de zu übermitteln.

 

Zusätzlich zu den Ausbaubemühungen der Stadt werden private, jedoch öffentlich zugängliche Ladesäulen errichtet (Supermärkte, Tankstellen etc.). Der Ausbau in diesem Feld nimmt immer weiter an Fahrt auf und wird ein zusätzliches Angebot schaffen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine

 

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