21-2851

Kunst und Kultur im Freien: Veranstaltungen in Parks und Grünflächen auch im Sommer 2022 ermöglichen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.03.2022
Sachverhalt


 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

HaKuS
(Antrag der SPD-Fraktion)

29.03.2022

11.3

21-2752

Dem Antrag wird mehrheitlich, unter Berücksichtigung der Änderung und bei Gegenstimme der AfD-Fraktion, zugestimmt.

 

Kunst und Kultur prägen unseren Bezirk. Die zahlreichen Kulturschaffenden und Einrichtungen tragen entscheidend zur hohen Lebensqualität in Eimsbüttel bei. Schon seit Frühjahr 2020 steht der Kulturbetrieb jedoch vor großen Herausforderungen, denn die Corona-Pandemie hat diesen Bereich besonders hart getroffen. Unter den aktuellen Einschränkungen leiden große Institutionen wie die Hamburger Kammerspiele ebenso wie kleine Live-Clubs. Das Ziel von Politik und Verwaltung muss es daher sein, zum Erhalt der lebendigen Kulturlandschaft in Eimsbüttel beizutragen und Kunst und Kultur auch unter den Bedingungen eines erhöhten Gesundheitsschutzes zu ermöglichen.

 

Bereits in den Jahren 2020 und 2021 hat die Bezirksversammlung zur Rettung des Kultursommers beschlossen, dass im Sinne der Förderung von Kunst und Kultur öffentliche Grünflächen geöffnet werden und die erforderlichen Genehmigungen erteilt werden (Drs. 21-1785 und 21-1070). Dies hat erfreulicherweise dazu beigetragen, dass vermehrt kulturelle Aktivitäten im Freien möglich waren und die Künstlerinnen und Künstler zusätzliche Auftritte absolvieren und entsprechende – dringend benötigte – Einnahmen generieren konnten.

 

Da auch im Jahr 2022 noch nicht endgültig abzusehen ist, inwieweit die Pandemie eine Rückkehr zu normalen Veranstaltungsformen in geschlossenen Räumen möglich machen wird, soll jetzt Vorsorge getroffen werden, um bei Bedarf Open Air-Veranstaltungen im Sommer möglich zu machen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, kurzfristig öffentliche Flächen zu benennen, welche im Sommer 2022 unter bestimmten Auflagen (z.B. Vorgaben zu Hygiene/Gesundheitsschutz sowie zum Schutz der Parks) für Kulturveranstaltungen wie Theater, Lesungen etc. genutzt werden können. Die Verwaltung wird ersucht, entsprechende Genehmigungen für kulturelle Veranstaltungen kurzfristig zu erteilen. Weiterhin nicht genehmigt werden sollen Veranstaltungen im Alstervorland und auf der Moorweide.

 

Anhänge

keine