21-1841

Kunst und Kultur im Freien: Veranstaltungen in Parks und Grünflächen auch im Sommer 2021 ermöglichen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.03.2021
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

HaKuS (Antrag der SPD-Fraktion)

16.03.2021

11.2

21-1785

Bei Gegenstimme der AfD-Fraktion einstimmig angenommen.

 

Kunst und Kultur prägen unseren Bezirk. Die zahlreichen Kulturschaffenden und Einrichtungen tragen entscheidend zur hohen Lebensqualität in Eimsbüttel bei. Schon seit Frühjahr 2020 steht der Kulturbetrieb jedoch vor großen Herausforderungen, denn die Corona-Pandemie hat diesen Bereich besonders hart getroffen. Unter den aktuellen Einschränkungen leiden große Institutionen wie die Hamburger Kammerspiele ebenso wie kleine Live-Clubs. Das Ziel von Politik und Verwaltung muss es daher sein, zum Erhalt der lebendigen Kulturlandschaft in Eimsbüttel beizutragen und Kunst und Kultur auch unter den Bedingungen eines erhöhten Gesundheitsschutzes zu ermöglichen.

 

Zur Rettung des Kultursommers 2020 hat die Bezirksversammlung mit einem Beschluss vom 12. Juni 2020 (Drucksachen–Nr.: 21-1070) beschlossen, dass im Sinne der Förderung von Kunst und Kultur öffentliche Grünflächen geöffnet werden und die erforderlichen Genehmigungen erteilt werden. Dies hat erfreulicherweise dazu beigetragen, dass vermehrt kulturelle Aktivitäten im Freien möglich waren und die Künstlerinnen und Künstler zusätzliche Auftritte absolvieren und entsprechende – dringend benötigte – Einnahmen generieren konnten. Da nicht abzusehen ist, inwieweit die Pandemie eine Rückkehr zu normalen Veranstaltungsformen in geschlossenen Räumen möglich machen wird, soll bereits jetzt Vorsorge getroffen werden, um bei Bedarf Open Air-Veranstaltungen möglich zu machen.

 

 

Anhänge

keine