Kreuzung Osterstraße/Heußweg und Umgebung für blinde und seheingeschränkte Menschen barrierefrei ausgestalten? Drs. 22-1029, Beschluss der BV vom 22.05.2025
Letzte Beratung: 17.07.2025 Bezirksversammlung Ö 5.4
Der öffentliche Raum ist das Bindeglied oder die verbindende Fläche für eine eigenständige Bewegung, für Begegnung und Erholung. Er muss die Erreichbarkeit der Ziele im Wohnumfeld, im Quartier und in der Stadt gewährleisten. Zu erreichende Ziele von der Wohnung aus sind zum Beispiel das angrenzende Nachbarschaftsgebiet, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonenverkehrs, Geschäfte und Dienstleistungen, Arztpraxen und Gaststätten, die Arbeitsstätte sowie Veranstaltungsorte für Freizeit, Kultur und Sport. Der öffentliche Raum ist das gebaute Lebens- und Wohnumfeld außerhalb von Gebäuden und Privatgrundstücken. Als geografischer Raum ist er Teil des Sozialraums und dient der selbstverständlichen Teilnahme aller Menschen.
Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung haben oft Schwierigkeiten, sich im öffentlichen Raum zurechtzufinden. Zusätzlich zu visuellen Leit- und Orientierungssystemen benötigen sie haptische Parameter als Orientierungshilfe, um selbstständig den Weg zu finden. In Hamburg leben ca. 3.500 blinde und ca. 40.000 sehbehinderte Menschen. Die Kreuzung Osterstraße/ Heußweg bietet vielfältige Möglichkeiten, die unterschiedlichen Bereiche des öffentlichen Lebens zu erreichen und ist gleichzeitig Ausgangspunkt einer vielgenutzten U-Bahn-Station. Deswegen ist es eine unschätzbare Hilfe zur Verbesserung der Orientierungsfähigkeit, wenn Menschen mit Behinderungen die Kreuzung uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe überqueren und ihr Ziel erreichen können.
Derzeit wird an der Kreuzung Osterstraße/Heußweg die Trasse für das Fernwärmenetz der Stadt Hamburg verlegt. Nach Abschluss der Arbeiten und Wiederherstellung des Kreuzungsbereichs sollte die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und alte Menschen im öffentlichen Raum mitbedacht werden.
Vor Bauausführung entsprach die alte Kreuzung Osterstraße/Heußweg nicht mehr den Bestimmungen der DIN 18040-3 – Barrierefreies Bauen – Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum sowie der Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) für den öffentlich zugänglichen Verkehrsraum.
Der Inklusionsbeirat hat mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg Vorschläge erarbeitet, wie die Barrierefreiheit an der Kreuzung Osterstraße/Heußweg für alle Behinderungsarten verbessert werden kann
Beschluss:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Vorschläge des Inklusionsbeirates in ihrer Zuständigkeit zur Ausgestaltung des öffentlichen Raumes im Gebiet Osterstraße/Heußweg zu begutachten und bestmöglich umzusetzen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung bittet die zuständigen Stellen (BUKEA und BVM), die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Der barrierefreie Ausbau der Kreuzung Osterstraße/Heußweg ist in den Jahren 2015/2016 durch das Bezirksamt Eimsbüttel mit Finanzierung im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr erfolgt. Mittlerweile entsprechen manche der eingesetzten Elemente nicht mehr den fortgeschriebenen Richtlinien. Vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Aufgabe des barrierefreien Ausbaus und der kürzlich erfolgten Entscheidung der Bezirksversammlung Eimsbüttel, im Rahmen der Fernwärmemaßnahme keine Anpassungen des Straßenraums vorzunehmen, scheint eine kurzfristige neuerliche Maßnahme ineffizient in Bezug auf den Einsatz von Haushaltsmitteln und Personalressourcen sowie die Koordinierung von Tiefbaumaßnahmen.
Da es sich jeweils um Bezirksstraßen handelt, liegt die Entscheidung über bauliche Anpassungen des Straßenraums beim Bezirksamt Eimsbüttel. Sollte eine entsprechende Entscheidung des Bezirksamtes erfolgen, können straßenbauliche Anpassungen (ohne öffentliche Beleuchtung) unter Umständen durch die BVM im Rahmen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr gefördert werden. Das Bezirksamt Eimsbüttel muss diese im Rahmen der Jährlichen Vereinbarungen zur Umsetzung des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr bei der BVM anmelden.
Darüber hinaus nimmt die BVM unter Einbeziehung der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) zu den folgenden Punkten Stellung:
Bei Anpassung der Bordkanten ist der Hamburger Regelstandard (gemäß ReStra) statt der beschriebenen Kompromisslösung (Überquerungsstellen mit 3 cm Bordhöhe) umzusetzen. Dieser gibt vor, dass in Hamburg regelhaft Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe (Getrennte Überquerungsstellen) hergestellt werden. Hierbei wird ein Teilder Überquerungsstelle in Nullabsenkung (Höhe 0 cm) und ein Teil mit 6 cm hohen Borden hergestellt. Diese Ausführung erleichtert im jeweiligen Bereich die Ertast- und Wahrnehmbarkeit der Borde sowie deren Überwindung mit Rollstuhl oder Rollator. Ein ungewolltes Verlassen des Gehwegs durch blinde und sehbehinderte Menschen soll dabei durch Beachtung der weiteren Vorgaben der Regelwerke verhindert werden.
Die geforderten Aufmerksamkeitsfelder (kontrastreiche Markierungen) an den Seitenscheiben von Fahrgastunterständen (FGU) werden sukzessiv an allen FGU im Hamburger Stadtgebiet angebracht. Hierbei werden die Vorgaben an kontrastreiche Markierungen im Hamburger Verbundgebiet (hvv) eingehalten. Die Firma Wall GmbH wird die genannten FGU an der Kreuzung Osterstraße/Heußweg bis Ende Juli 2025 mit kontrastreichen Markierungen versehen.
Der Knoten 130, Osterstraße/Heußweg ist aktuell seit Oktober 2024 wegen der in der Drucksache beschriebenen Baustelle ausgeschaltet und stattdessen ist dort ein Provisorium aufgebaut.
Daher kann die HHVA die Akustik aktuell technisch und baustellenbedingt nicht prüfen. Die Prüfung wird durch die HHVA im Zuge der betrieblichen Einschaltung vorgenommen.
Es wird davon ausgegangen, dass durch die Umsetzung eines taktilen Leitsystems (Forderung „Aufzüge ohne taktiles Leitsystem “, S. 6) das Ziel, das mit visuellen Markierungen auf Glasflächen an Aufzügen verfolgt wird, bereits erreicht wird. Daher wird es als sinnvoll erachtet, zunächst das taktile Leitsystem umzusetzen und den Bedarf für die Markierungen auf den Glasflächen der Aufzüge anschließend neu zu bewerten.
Die Leuchten im Stellinger Weg und Heußweg wurden bis zur Osterstraße im Jahr 2023 komplett erneuert. Die Erneuerung im weiteren Verlauf befindet sich bereits in der Umsetzung.
Die vollständige Neuplanung von Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Beleuchtung kann immer nur im Zuge von Baumaßnahmen oder der Grundinstandsetzung bei altersbedingt abgängigen Anlagen erfolgen. Die bestehenden Anlagen der HHVA im Bereich der Straßenbeleuchtung sind von den aktuellen Tiefbauarbeiten nicht betroffen und HHVA führtin deren Rahmen keine Arbeiten durch.
Die HHVA weist darauf hin, dass die Planung von Beleuchtungsanlagen immer sämtliche Verkehrsflächen umfasst, somit auch die Gehwege. Die Seitenanordnung der Beleuchtungsmasten ist dabei unerheblich.
Eine vorgezogene Neuplanung der Beleuchtungsanlagen vor Ablauf ihrer technischen Lebensdauer ist auf Wunsch des Bezirksamtes möglich, wenn das zuständige Bezirksamt Eimsbüttel die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten trägt.
Im Bereich der Kreuzung Osterstraße sind insgesamt drei Fernhinweismasten – mindestens einer pro Bahnsteigseite – vorhanden. Ein zusätzlicher Fernhinweismast vor Karstadt wird nicht errichtet, da er mit den vorhandenen Baumpflanzungen kollidieren würde. Die Richtungsschilder sind in jedem Zugang bereits an der Brüstung oberhalb der Zugangsschilder zu den Haltestellen angebracht und ergänzen die vorhandenen Fernhinweise. Durch den Hinweis werden Fahrgäste bereits heute darauf aufmerksam gemacht, nicht versehentlich zur falschen Bahnsteigseite hinabzusteigen.
Die Fernhinweise sind grundsätzlich beleuchtet. Im Rahmen dieser Anfrage wurde bei einem der Straßennamensschilder ein Defekt des Leuchtmittels festgestellt. Dieser wurde aufgenommen; die Erneuerung ist bereits in Arbeit.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.