22-0495

Kreuzung Burgwedelkamp/Schleswiger Damm/Anna-Susanna-Stieg: Fahrradabstellmöglichkeiten schaffen und Wildplakatierung beseitigen. Zur Drs. 21-1053

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 06.01.2025 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 15.1

Sachverhalt

Gemäß der Drucksache 21-1053 sollte geprüft werden, ob eine Fahrradfurt auf der östlichen Seite des Schleswiger Damm auf Höhe der Straße Burgwedel eingerichtet werden kann. Zusätzlich enthalten das Nahmobilitätskonzept Schnelsen und das Bezirksroutenkonzept Maßnahmenvorschläge für diesen Bereich (Bezirksradoute). Der LSBG beabsichtigt keine Überplanung des betroffenen Straßenabschnittes im Hauptverkehrsnetz. Daher hat sich der Abschnitt Mobilität Im August 2024 mit dem zuständigen Wegewart und dem PK24 im Burgwedel getroffen, um eine mögliche Verbesserung der Bestandssituation für den Radverkehr vor Ort zu prüfen.

Aktuell gibt es für den Radverkehr, der aus dem Burgwedel kommend nach Norden auf der Schleswiger Damm weiterfahren möchte,keine gesonderte Führung. Er quert zusammen mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr, aus dem Burgwedel kommend, die Fahrbahn des Schleswiger Damms und verbleibt dort auch im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Erst im Knoten Schleswiger Damm/ Burgwedelkamp/ Anna-Susanna-Stieg kann er auf den dortigen Radweg wechseln, da dies vorher aufgrund des vorhandenen Absperrgitters und der Bushaltestelle „Burgwedelkamp“ auf derOstseite nicht möglich ist.

Um die Führung des aus dem Burgwedel kommenden Radverkehrs auf die Ostseite des Schleswiger Damm zu verbessern, wurden drei Varianten in Betracht gezogen (Übersicht der Ist-Situation und aller Varianten s. Anlage).

  • Variante 1: durch Öffnen oder Verkürzen des Absperrgitters und Absenken der Borde im entsprechenden Bereich eine Zufahrt zu dem Bestandsradweg auf der östlichen Seite des Schleswiger Damm schaffen,
  • Variante 2: einbahniger Abschnitt des nördlichen Burgwedels, der parallel zum Schleswiger Damm verläuft, für den Radverkehr in Gegenrichtung öffnen (Maßnahmenvorschlag aus dem Nahmobilitätskonzept Schnelsen und dem Bezirksroutenkonzept),
  • Variante 3: vorhandenen Radweg stadteinwärts (Westseite) neben der BushaltestelleBurgwedelkamp“r einen Zweirichtungsradweg verbreitern.

Die Prüfung der einzelnen Varianten ergab folgendes Ergebnis:

Variante 1: Auf der östlichen Seite des Schleswiger Damm gegenüber dem Burgwedel steht ein ca. 50 m langes Absperrgitter. Ungefähr dielfte des Absperrgitters wurde zu einem späteren Zeitpunkt von der Straßenverkehrsbehörde nachträglich angeordnet und ist parallel zur Einfahrt in die Busbucht der Bushaltestelle „Burgwedelkamp“ eingebaut. Der Bestandsradweg hinter dem Gitter verläuft stadtauswärts und ist nicht benutzungspflichtig. Eine Öffnung des Gitters und ein Absenken der Borde gegenüber dem Burgwedel würde den aus dem Burgwedel kommenden Radverkehr die Nutzung des Radweges ab der Höhe Burgwedel ermöglichen. Jedoch würde damit gleichzeitig dem Radverkehr stadtauswärts das rechtswidrige Abbiegen über den Schleswiger Damm in den Burgwedel sowie das unzulässige Queren der Fahrbahn durch den Fußverkehr an dieser Stelle ermöglicht. Aus diesen Gründen wird einer Öffnung oder Kürzung des Schutzgitters seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht zugestimmt. Ein Absenken der Borde hinter dem Absperrgitter mit einem Anpassen der Markierungslinie wäre erst ca. 40 m vor der Einfahrt in den Anna-Susanna-Stieg möglich. Dies würde keine Verbesserung für den Radverkehr bedeuten. Variante 1 wird daher nicht weiterverfolgt.

Variante 2:Die Einbahnstraße des nördlichen Burgwedel ist 3,50 m breit (zusätzlich mit 2 Kfz-Parkbuchten auf der Ostseite der Straße). Entlang einer der Parkbuchten stehen drei Bäume. Zwischen dieser Parkbucht und der Fahrbahn befindet sich ein 50 cm breiter Asphaltkeil. Dadurch beträgt die tatsächliche Fahrbahnbreite 3,00 m und ist somit zu schmal, um den Radverkehr in Gegenrichtung frei zu geben (mind. 3,80 m erforderlich). Ein Verbreitern der Fahrbahn setzt einen Eingriff in den Baumbestand bzw. eine Reduzierung der Kfz-Parkbucht voraus. 

Außerdem ist der vorhandene nördlich anschließende Radweg am Schleswiger Damm stadteinwärts nur 1,00 m breit und somit zu schmal, um den Radverkehr auch in Gegenrichtung weiter nach Norden zu führen. Ein Verbreitern des Radwegs bis zur Kreuzung ist nicht möglich, denn auf der Westseite begrenzt eine Grundstückszufahrt und auf der Ostseite eine schmale Fußngerwartezone bei der Lichtsignalanlage diesen Abschnitt. Aus diesen Gründen wird auch Variante 2 nicht weiterverfolgt.

Variante 3: Der Einrichtungsradweg am Schleswiger Damm stadteinwärts auf Höhe der Bushaltestelle „Burgwedelkamp“ ist zwischen 1,75 m und 2,00 m breit und verläuft zwischen dem Fahrgastunterstand und der Wartefläche. Ein Verbreitern des Radwegs ist aufgrund der schmalen Wartefläche und des Fahrgastunterstands nicht möglich. Eine Versetzung des Fahrgastunterstands ist nur mit einem Eingriff in den Baumbestand möglich. Diese Varianterde ebenfalls das Verbreitern des nördlich anschließenden Radweges bis zum Knoten Burgwedelkamp/ Anna-Susanna-Stieg erfordern. Dies ist aus o.g. Gründen nicht möglich (s. Variante 2). Daher wird die Variante 3 ebenfalls nicht weiterverfolgt.


Alternativvorschlag zur Verdeutlichung der Bestandssituation:

Auf der östlichen Seite des Burgwedel verläuft ab Höhe der Tankstellenzufahrt ein Bestandsradweg stadtauswärts, der nicht benutzungspflichtig ist. Ab der Oldesloer Straße soll der Radverkehr im Burgwedel auf der Fahrbahn im Mischverkehr fahren. Um eine klare Führung für den Radverkehr im Burgwedel herzustellen, wird der verbliebende Radweg bis Schleswiger Damm ausgebaut und damit der Gehweg und die Baumscheibe verbreitert.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge


Übersichtskarte 

Lokalisation Beta
Schleswiger Damm Oldesloer Str.

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