Kenntnisnahmeschlussverschickung Maßnahme Lückenschluss Alsterufer
Letzte Beratung: 01.07.2026 Mobilität Ö 6.1
Die beiliegende Verkehrsplanung des LSBG zu o.g. Projekt bezieht sich auf den Abschnitt der Straße Alsterufer zwischen dem Knotenpunkt Alsterglacis/Neuer Jungfernstieg (K209) und der EinmündungAlsterterrasse (Stand 18.05.2026).
Die Planung wurde am 18.03.2026 im Ausschuss für Mobilität vorgestellt (s. TOP 5).
Bezüglich der dort kontrovers geführten Diskussion zur Frage, ob Kraftfahrzeughaltenden mit Behindertenparkausweis das Parken auf ausgewiesenen Ladezonen gestattet sei, hat die BIS darauf hingewiesen, dass in Bereichen, die mit dem Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) beschildert sind und umgangssprachlich oft als Lade- oder Lieferzone insbesondere vor Geschäften bezeichnet werden, Inhaber von Behindertenausweisen bis zu drei Stunden parken dürfen. Dies ergibt sich aus der VwV-StVO zu § 46, zu Nummer 11 Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte Menschen I. Parkerleichterung Nr. 1, Hiernach dürfen sie „a) an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 286, 290.1), bis zu drei Stunden (zu) parken. …Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe … ergeben,“ (Rn 118). Von dieser und den dort weiter aufgeführten möglichen Ausnahmen der Parkerleichterung macht Hamburg Gebrauch,welche dem Inhaber eines schwerbehinderten Ausweises im Ausnahmebescheid erläutert werden.
Dies gilt jedoch nicht für das neu eingeführte Zeichen 230 Ladebereich, welches explizit nur das Be- und Entladen gestattet, was ohne Verzögerungen durchgeführt werden muss. Gleiches gilt für „Ladezonen“ welche (noch) mit VZ 283 mit Zusatzzeichen „be- und entladen erlaubt“ ausgeschildert sind. Diese sollen aber nicht mehr angeordnet werden und sind im Rahmen von Umbauten sukzessive durch das neue VZ 230 zu ersetzen. (vgl auch HRVV Verkehrszeichen 230 Ladebereich, im Transparenzportal veröffentlicht)“.
Daher wurde die Planung des LSBG so angepasst, dass der Bereich für die Anlieferung der Wassersportbetriebe nur mit eingeschränkten Halteverboten ausgewiesen wird und damit 3 Parkstände bei Bedarf auch für das Parken von mobilitätseingeschränkten Personen zur Verfügung stehen. Im unmittelbaren Umfeld sind weitere Parkmöglichkeiten vorhanden.
Der Standort der Stadtradstation wurde aus Gründen des Denkmalschutzes an einen alternativen Standort am Alsterufer südlich der Einmündung Alsterterrassen verschoben.
Zur Umsetzung der Maßnahme ist nach derzeitigem Planungsstand eine Baumfällung nötig. Ersatzweise werden zwei neue Bäume im unmittelbaren Umfeld im Alsterpark gepflanzt. Durch die insgesamt 17 angestrebten Neupflanzungen wird sich der Baumbestand im Planungsgebiet von derzeit 46 auf 63 erhöhen.
Die Einzelheiten der Schlussverschickung sind aus den beiliegenden Originalunterlagen des LSBG zuentnehmen.
Die Planung wurde im Vorfeld mit dem zuständigen PK abgestimmt. Die straßenverkehrsbehördlicheAnordnung gem. §45 StVO wurde am 04.05.2026 erlassen.
Die Realisierung ist für 2027 vorgesehen.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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