21-0150

Keine Neubesetzung der Bezirksamtsleitung ohne Ausschreibung

Antrag

Letzte Beratung: 26.09.2019 Bezirksversammlung Ö 9.13

Sachverhalt

Wie die Eimsbütteler Bürger erstaunt in der Presse zur Kenntnis nehmen durften, hat die neue grün-schwarze Mehrheit in der Bezirksversammlung Eimsbüttel bereits ohne jede Ausschreibung, geschweige denn Beteiligung der Fraktionen in der Bezirksversammlung Eimsbüttel im Form eines Privatissime die Neubesetzung der Bezirksamtsleitung nicht nach Qualifikation (ausgebildete Biologin), sondern nach grünem Parteibuch entschieden.

Gemäß § 34 (2) Satz 1 BezVG ist vorgesehen, dass der Senat die Stelle der Bezirksamtsleitung öffentlich ausschreibt.

 

Die Neubesetzung soll offensichtlich - gegen jede in der Vergangenheit durchgeführte Usance – in aller Kürze und ohne eine solche gesetzlich vorgesehene öffentliche Ausschreibung stattfinden. Die Besetzung der Bezirksamtsleitung sollte aber auch zukünftig nach dem Prinzip der Bestenauslese, also nach beruflichen und persönlichen Qualifikationen erfolgen und nicht nach Parteibuch.

 

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