21-0149

Kein Misstrauen, also keine Neuwahl!

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.09.2019
Sachverhalt

Wie die Eimsbütteler Bürger erstaunt in der Presse zur Kenntnis nehmen durften, hat die neue grün-schwarze Mehrheit in der Bezirksversammlung Eimsbüttel bereits ohne jede Ausschreibung, geschweige denn Beteiligung der Fraktionen in der Bezirksversammlung Eimsbüttel im Form eines Privatissime die Neubesetzung der Bezirksamtsleitung nicht nach Qualifikation (ausgebildete Biologin), sondern nach grünem Parteibuch entschieden.

Gemäß § 34 (4) BezVG wird ein Bezirksamtsleiter für sechs Jahre bestellt.

Das Bezirksverwaltungsgesetz kennt in § 34 (1) Satz 2 nur die Möglichkeit, der Bezirksamtsleitung das Misstrauen auszusprechen.

Erkennbar, haben die Grünen gerade erst vor zwei Jahren diesen Bezirksamtsleiter selbst gewählt.

Der Grund für eine Nachfolgerin ist nicht ein im Gesetz vorgesehenes Misstrauen, sondern allein macht- bzw. parteipolitisches Kalkül. Dieses ist nicht Sinn und Zweck der im Gesetz vorgesehen Nachwahl und damit rechtswidrig.

 

Anhänge

keine