21-0461

Kantsteinabsenkung zur Radfahrerquerung im Lokstedter Steindamm Drs. 20-3150 - BV-Beschluss vom 30.08.2018

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.11.2019
Sachverhalt

 

Im Zuge der Umgestaltung der Haltestelle Brunsberg durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde die signaltechnisch geregelte Fußgängerquerung nicht überplant bzw. umgebaut.

Im Lokstedter Steindamm ist die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Radverkehr aus dem Brunsberg hat die Möglichkeit nach rechts abzubiegen und über den folgenden Linksabbiegefahrstreifen zu wenden (wie auch der Kraftfahrzeugverkehr) oder den Radweg zu benutzen und zu Fuß schiebend die Fußgängersignalisierung zu nutzen.

Die Bordsteinhöhen orientieren sich an den zum Zeitpunkt der Planung und Ausführung gültigen Vorgaben der Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg (PLAST).

Das Projekt des LSBG ist seit dem Jahr 2015 baulich abgeschlossen und wurde dem Bezirk Eimsbüttel zur Unterhaltung übergeben. Planungsbedarf der über die Unterhaltung hinausgeht, wäre durch einen neuen Projektauftrag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) an den LSBG zu beauftragen.

 

 

Anhänge

keine