21-3058

Jugendlichen mit transsexueller Prägung zum bestehenden Vornamen einen geschlechtsneutralen Vornamen ermöglichen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.06.2022
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung
(Antrag der GRÜNE-Fraktion)

28.04.2022

9.4

21-2884

Die Drucksache wird in den Sozialraumausschuss überwiesen.

Sozialraum
(Gemeinsamer Antrag der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE.)

14.06.2022

9.2

21-2884

Der Drucksache wird mehrheitlich, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und Stimmenenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

 

 

Das Einwohner-Zentralamt hat die Haltung, Jugendliche in ein TSG Verfahren zu zwingen. Für den Umgang mit transgeschlechtlichen Jugendlichen ist das TSG in seiner jetzigen Form keine geeignete Grundlage. Eine transsexuelle Prägung sagt nichts über die Diagnose Transsexualität und damit die Anwendung des TSG aus. Ob das TSG angewendet werden kann, stellen in Deutschland zwei durch das Gericht bestellte Sachverständige fest, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen r den Antrag vor Gericht erfüllt sein: dass der Antragsteller sich dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, seinen Vorstellungen entsprechend zu leben. Zusätzlich muss mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass sich sein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird. Diese Fakten sind bei Jugendlichen häufig nicht erfüllt. Gleichzeitig würde es den Jugendlichen eine mühelose Rückkehr zum ursprünglichen geschlechtlichen Stand ermöglichen. Dies würde zu einer angemessenen Umgehensweise mit der objektiven und belegbaren Not von Jugendlichen führen und würde für alle Beteiligten eine Rechtssicherheit schaffen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Behörde für Inneres und Sport (BIS) aufzufordern, nicht volljährigen Jugendlichen mit transsexueller Prägung die Ergänzung des bestehenden Vornamens um einen geschlechtsneutralen Vornamen zu ermöglichen.

 

Anhänge

keine