Insektenfreundliche Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünanlagen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
BV (Antrag der SPD-Fraktion) |
18.11.2019 |
9.5 |
überwiesen an GNUVWDi |
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GNUVWDi (wie oben) |
15.01.2020 |
7.1 |
dito |
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Straßenlaternen und andere künstliche Lichtquellen überstrahlen aufgrund ihrer deutlich größeren Beleuchtungsstärke natürliche Lichtquellen und locken so viele Insektenarten an. Diese unspezifische Anlockwirkung birgt für Insekten Gefahren. So werden sie durch Aufprall, Hitzeeinwirkung, gesteigerte Flugaktivität und unnatürlich verlängerte Aktivitätszeiten getötet oder in ihrer Fortpflanzung behindert.
Das so hervorgerufene Insektensterben macht unsere Stadt artenärmer. Infolgedessen kommt es zu einer Störung des ökologischen Nahrungsgefüges, wodurch die Fauna labiler und anfälliger gegen Schädlinge und Massenvermehrungen weniger Arten wird. Das Ausmaß des Insektensterbens durch Lichtemissionen ist schwer zu beziffern. Schätzungen reichen von einigen hundert Milliarden bis zu 150 Billionen Insekten, die jährlich an Straßenlaternen in Deutschland verenden.
Die Anziehungskraft von Leuchtmitteln auf Insekten hängt vor allem vom emittierten Lichtspektrum (Wellenlänge des Lichts) sowie dem Kontrast zur Umgebungshelligkeit ab. Um die Anlockwirkung auf Insekten so gering wie möglich zu halten, sollten deshalb Leuchtmittel mit möglichst niedrigem Lichtspektrum eingesetzt werden. Dies ist bei Leuchtmitteln mit geringem Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum der Fall.
Anforderungen an Leuchtmittel im öffentlichen Raum sind neben den Auswirkungen auf Insekten vor allem Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie Blendfreiheit. Studien zufolge werden Natriumdampfhochdruck- und -Niederdrucklampen sowie LED-Lampen diesen Anforderungen am besten gerecht
Das ursprüngliche Petitum zu Pkt. 2 lautete:
„Darüber hinaus sollen Möglichkeiten, Kosten und geeignete Standorte einer insektenfreundlichen, blendfreien, kosten- und energieeffizienten Beleuchtung für ein Pilotprojekt im Bezirk Eimsbüttel erörtert werden“.
keine