Informationen Recyclinghof Kulemannstieg und gesamtheitliche Betrachtung im Bereich Kulemannstieg-Flagentwiet Drs. 21.3629, Beschluss der BV / des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen vom 03.04.2023
Letzte Beratung: 19.06.2023 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 14.4
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu den Ziffern 2a i. und 2a iii. wie folgt Stellung:
Zu 2a i.:
Die SRH erhebt keine systematischen Kundendaten zum Einzugsgebiet ihrer 12 Recyclinghöfe. Aus einer nicht repräsentativen Kundenbefragung im Jahr 2013 waren die Stadtteile Niendorf, Schnelsen und Lokstedt als kundenstärkste Stadtteile im Einzugsgebiet des Recyclinghofes Krähenweg hervorgegangen. Die SRH erwartet durch die Verlagerung zum neuen Standort Kulemannstieg in Schnelsen keine signifikanten Änderungen im Einzugsgebiet. Lediglich die Entfernungskilometer werden sich entsprechend verkürzen bzw. verlängern. Zudem wird es erfahrungsgemäß zu geringfügigen Ab- und Zuwanderungen zu anderen Standorten kommen.
Die SRH hat ihre zwölf Standorte an die Verteilung der Bevölkerung im Stadtgebiet angepasst, um eine gute Erreichbarkeit der Recyclinghöfe für die Bürger:innen zu gewährleisten und damit die Akzeptanz der Wertstoffsammlung weiter zu stärken. Zudem ist vor dem Hintergrund der weiter wachsenden Bevölkerungszahl eine Reduzierung der Standorte nicht angezeigt. Eine ersatzlose Schließung des Standortes am Krähenweg mit rund 120.000 Kundinnen und Kunden p.a. wäre durch die Nutzung anderer Standorte nicht zu kompensieren. Die beiden Standorte Brandstücken in Osdorf und Rondenbarg in Bahrenfeld sind bereits modernisiert und durch die aktuelle Auslastung nicht in der Lage, weitere signifikante Kundenströme aufzunehmen. Die Standorte in Hummelsbüttel und Steilshoop sind überlastete Recyclinghöfe alter Bauart und sollen in den nächsten Jahren durch Neubauten ersetzt werden und damit die städtebaulichen Entwicklungen in diesen Bereichen auffangen.
Das im Bau befindliche Zentrum für Ressourcen und Energie ist für die Sortierung und Behandlung von Abfallströmen konzipiert und nicht für die Annahme von Privatanlieferungen ausgelegt. Zudem wären die Fahrtwege für die Bevölkerung im eigentlichen Einzugsgebiet nicht zumutbar.
Zu 2a iii:
Siehe Drs. 22/9559.
Zu 2a ii;
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt wir folgt Stellung:
Das aktuell in Nr. 2 a ii nachgefragte „Mobilitätskonzept zum Schulstandort“ bezieht sich auf begleitende Untersuchungen zum laufenden Bebauungsplanverfahren Schnelsen 97 (Campus Schule).
Mit diesen begleitenden Untersuchungen ist die BSW aktuell nicht befasst.
Zu 2a iii:
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 03.04.2023
„Informationen Recyclinghof Kulemannstieg und gesamtheitliche Betrachtung im Bereich Kulemannstieg/Flagentwiet“ – Drucksache Nr. 21- 3629 –
Sachverhalt:
m 20. Dezember 2022 hat der mittlerweile ausgeschiedene Bezirksamtsleiter den Beschluss „Erneute Forderung nach einer gesamtheitlichen Betrachtung für Schnelsen im Bereich Kulemannstieg/Flagentwiet“ (Drs.-Nr. 21-3406) beanstandet, konkreter den ersten Punkt: „Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, das Bauvorhaben Recyclinghof am Kulemannstieg so lange auszusetzen, bis die folgenden Punkte bearbeitet wurden (Moratorium). Auf die Fällung der Bäume auf dem vorgesehenen Baugrundstück soll mindestens so lange verzichtet werden.“ Daraufhin sah sich das Bezirksamt, wie nun auch offiziell bekannt, gezwungen – gegen die im Antrag formulierte Bitte der Bezirksversammlung – den Bauvorbescheid für die Errichtung eines Recyclinghofes im Kulemannstieg auszustellen. Anfang Februar 2023 hat die Umweltbehörde im Namen der Stadtreinigung/SRH mit Drucksache 21-3592 einige der im Antrag erbetenen Informationen bereitgestellt. U.a. stellte sie fest: „Die SRH entwickelt das Angebot an Recyclinghöfen für das Gesamtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Voraussetzung für die Auswahl eines Standortes ist u. a. die Flächenverfügbarkeit in einem Gewerbegebiet. Auf diese Weise wurde auch der Standort in Eimsbüttel ausgewählt. Die Recyclinghöfe sollen nach Möglichkeit gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt sein, um die Erreichbarkeit der Höfe zu gewährleisten und damit die Akzeptanz der Wertstoffsammlung zu fördern. Der Recyclinghof in Eimsbüttel ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzeptes für den Nordwesten. Die SRH rechnet mit 100.000 bis 120.000 Kundinnen und Kunden pro Jahr.“ Außerdem stellte sie fest: „Die SRH wird am Standort Kulemannstieg keine Bäume fällen, bevor ihr eine Genehmigung zur Durchführung des Bauvorhabens vorliegt oder im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt wird.“ Die Bezirkspolitik bittet nun wiederholt darum, am vorgesehenen Standort des Recyclinghofes keine endgültigen Tatsachen zu schaffen, insbesondere auf die Fällung der Bäume zu verzichten und so lange keine Genehmigung auszustellen, bis der oben genannte Antrag bearbeitet ist. Um im Entscheidungsprozess weiterzukommen, bittet die Bezirkspolitik entsprechend um alle weiteren im Antrag und teilweise schon seit Anfang 2021 (Drs.-Nr. 21-1610) geforderten Informationen. Ohne diese Informationen kann die Bezirkspolitik keine fundierte Entscheidung treffen. Als gewählte Vertretung der Eimsbütteler*innen sieht sie darin ihre Aufgabe. Weiterhin bittet sie darum, dass die Beanstandung durch den Senat überprüft wird.
Beschluss:
1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Bezirksversammlung und den Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen über alle Schritte mit Bezug zum Recyclinghof umgehend zu informieren.
2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,
a. wie in Drs.-Nr. 21-3406 formuliert, bei den zuständigen Landesbehörden folgende Informationen einzuholen und dem zuständigen Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) vorlegen zu lassen. Es wird gebeten,
Stellungnahme:
Die verkehrstechnische Untersuchung für den Schul-Campus in der Holsteiner Chaussee/Ellerbeker Weg liegt noch nicht vor. Derzeit können daher keine Aussagen zu möglichen Ergebnissen getätigt werden. Siehe dazu auch Drs. 22/10090 Antwort zu 5 und 10.
b. bei den zuständigen Landesbehörden die Rechtmäßigkeit der Beanstandung des o.g. Antrags (Drs.-Nr. 21-3406) überprüfen zu lassen. Dazu soll auch die Bezirksversammlung gehört werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob das Bezirksamt durch eine Beanstandung einen Beschluss der Bezirksversammlung
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Drs. 22/9559
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