22-1173

Information über die Sperrung und Behebung der Sperrung Vogt-Kölln-Str. Zu Drs. 22-1037, Beschluss der BV vom 22.05.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 30.06.2025 Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt Ö 13.3

Sachverhalt

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die Deutsche Bahn AG musste im Dezember 2024 zur Aufrechterhaltung eines sicheren Bahnbetriebs die Eisenbahnüberführung (EÜ) Vogt-Kölln-Straße durch eine Hilfsbrücke ersetzen. Diese soll als temporäre Notlösung den Bahnverkehr auf der Güterumgehungsbahn bis zum Ersatzneubau (voraussichtlich 2029) sicherstellen.

Im April 2025 wurde durch die örtliche Polizeidienststelle sowie das Bezirksamt Eimsbüttel festgestellt, dass erstens eine uneinheitliche Durchfahrtshöhenbeschilderung am Bauwerk vorhanden war und zweitens die lichte Brückenhöhe mit vor Ort gemessenen 3,60 m die behördlich abgestimmte lichte Höhe von 3,70 m unterschreitet. Nach Aussagen der Deutschen Bahn war es zu Missverständnissen zwischen den Definitionen „Durchfahrtshöhe“ und „lichte Höhe“ gekommen. Aufgrund dieser Tatsachen ordnete das Bezirksamt Eimsbüttel am 29.04.2025 eine Vollsperrung der Fahrbahn im Brückenbereich an.

Da rechtliche Gründe eine einfache Reduzierung der Durchfahrtshöhe auf 3,40 m (20 cm Sicherheitsabstand zur lichten Brückenhöhe) verhinderten, war eine umfangreichere straßenverkehrsrechtliche Prüfung des Sachverhalts einschließlich diverser Abstimmungsgespräche der fachlich beteiligten Behörden sowie der Hamburger Hochbahn (bzgl. Buslinie 181) und Feuerwehr erforderlich. Unter Federführung der Verkehrsdirektion VD 52 der Polizei wurde mittlerweile eine Lösung erarbeitet, die in der 25. KW umgesetzt wurde. Die Sperrung wurde am Donnerstag, 19.06.2025 um 15:00 Uhr, aufgehoben nach Abnahme der Baumaßnahmen durch das Polizeikommissariat PK 27.

Die folgenden wesentlichen Punkte sind Gegenstand der nun erarbeiteten straßenverkehrsrechtlichen Lösung:

- Festsetzung der Durchfahrtshöhenbegrenzung (Verkehrszeichen Vz 265) auf 3,40 m

- Eine Durchfahrt für Hochbahn-Busse und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ist möglich

- Zur Verhinderung von Brückenanfahrschäden werden beiderseits der EÜ Traversenkonstruktionen als Höhenkontrollen errichtet, die in einem ausreichenden Abstand zum Bauwerk aufgestellt werden.

- r Fahrzeuge, die die zulässige Gesamthöhe überschreiten, werden Umleitungsstrecken ausgewiesen.

Da mit dieser Stellungnahme die ergriffenen Maßnahmen zur Aufhebung der Sperrung in der Vogt-Kölln-Straße umfassend erläutert werden und es sich hier im Übrigen um Maßnahmen des Straßenverkehrsrechts handelt, welches in der Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport liegt, wird von der Entsendung einer/eines Mitarbeitenden der BVM in die nächste Sitzung des bezirklichen Ausschusses abgesehen.

Petitum/Beschluss


Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 5.9
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Vogt-Kölln-Straße

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