21-2106

Impfpriorität gewähren: Beschäftigte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung in die Gruppe 2 einstufen und ausreichend Schnelltests und Schutzmaterial für die Einrichtungen bereitstellen HA-Beschluss vom 15.04.2021 - Drs. 21-1876

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2021
Sachverhalt

 

Zu dem o.a. Beschluss nimmt die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wie folgt Stellung:

 

Angesichts begrenzter Produktionskapazitäten und zunächst nur in geringem Umfang verfügbarer Impfstoffmengen war die Aufstellung einer in mehreren Stufen angelegten Impfreihenfolge unerlässlich, die sich an Kriterien wie Vulnerabilität und Infektionsrisiko der jeweiligen Personen- und Berufsgruppen ausrichtet. Auf diese Weise soll eine möglichst gerechte und bedarfsangemessene Versorgung mit Impfstoff gewährleistet werden.

Dieser Zielsetzung folgt auch die Einteilung der zu impfenden Personen in verschiedene Prioritätsgruppen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 14.01.2021 (Epidemiologisches Bulletin 2/2021 (rki.de), S. 4) sowie gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfVO), in der aktuellen Fassung erlassen durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.04.2021 (siehe Gesetze und Verordnungen | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)).

 

Nachdem bereits mit Pressemitteilung vom 12.04.2021 die Prioritätsgruppe 2 gemäß § 3 ImpfVO vollständig zur Impfung aufgerufen werden konnte (siehe: Prioritätsgruppe 2 vollständig aufgerufen - Schutzimpfungen mit hoher Priorität für alle ab 70 Jahren, Vorerkrankte und weitere Personengruppen - hamburg.de), ist seit 26.04.2021 auch ein Teilbereich der Prioritätsgruppe 3 als impfberechtigt freigegeben.

Davon erfasst ist die Gruppe derjenigen Personen, die im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 8 ImpfVO in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie in weiterführenden und beruflichen Schulen tätig sind (siehe: https://www.hamburg.de/corona-impfung/ ). Da mit der Freigabe für diese Berufsgruppe eine Berücksichtigung der besonderen, von vielfältigen zwischenmenschlichen Kontakten geprägten Arbeitssituation verbunden ist, kann das Anliegen der Bezirksversammlung als erfüllt angesehen werden.

 

In Bezug auf die Teststrategie im Bereich der Jugendhilfe kann erklärt werden, dass die Ausstattung der regionalen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und SAJF in der 17. Kalenderwoche angelaufen ist und die überregionalen Angebote in der 18. Kalenderwoche zur Ausstattung vorgesehen sind.

Eine Ausnahme bildet hierbei der Bereich der Jugendverbandsarbeit, da nach aktuellem Sachstand die Klärung von logistischen Fragen zur Verteilung der Tests noch nicht abgeschlossen ist. Da die Umsetzung der Teststrategie erst kürzlich angelaufen ist, liegen noch keine konkreten Erfahrungsberichte darüber vor, wie sich der bisherige Ablauf gestaltete oder wie intensiv die bisherige Nutzung ausfiel. Entsprechende Erkenntnisse werden aber in Kürze erwartet.

 

Zur Frage der Ausstattung mit Schutzausrüstung kann auf die bisherigen Maskenlieferungen an die genannten Arbeitsfelder der Jugendhilfe verwiesen werden. Die Ausstattung seit November 2020 bis einschließlich erstes Quartal 2021 ist bereits in der Antwort auf die SKA 22/3637 dokumentiert (siehe: 22/3637 SKA: Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas trotz dritter Welle: Wie schützt Hamburg Kita-Mitarbeiter und Kita-Kinder? (buergerschaft-hh.de)). Zudem findet derzeit auf Beschluss der Behördenleitung der Sozialbehörde vom 07.04.2021 eine erneute zentrale Ausstattung mit Masken und Tests für das zweite Quartal  2021 statt. Die Lieferungen erfolgten in der 17. Kalenderwoche.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine