20-3348

HVV-Tarifanhebung erläutern Drs. 20-3284, Beschluss des Hauptausschusses vom 15.11.2018

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.12.2018
Sachverhalt

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum o.g. HA - Beschluss wie folgt Stellung:

 

In Hamburg wird üblicherweise die beabsichtigte Änderung der Fahrpreise im Tarif des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) vom Senat beschlossen und der Bürgerschaft mitgeteilt. Dies erfolgt durch eine entsprechende Senats- und Bürgerschaftsdrucksache mit Beratungen in den jeweiligen Ausschüssen der Bürgerschaft. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Befassung der Ausschüsse in den Bezirksversammlungen nicht vorgesehen.

 

Zur Begründung der Tarifänderung im HVV wird daher auf die Bürgerschafts-Drs. 21/14631 verwiesen.

 

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