Heinrich-Kock-Weg in das geplante Bewohnerparken einbeziehen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
RaLoNiS |
24.10.2022 |
15.5 |
Der Drucksache wird bei Gegenstimmen der CDU-, AfD und FDP-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. mehrheitlich zugestimmt. |
Im März diesen Jahres bekamen Anwohnerinnen und Anwohner von Straßen im Stadtteil Lokstedt im Gebiet zwischen UKE, Lokstedter Steindamm und Osterfeldstraße vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) per Post eine Umfrage zur Einführung des Bewohnerparkens Eppendorf/Hoheluft Ost mit den beiden Lokstedter Parkzonen E315 Nedderfeld und E316 Süderfeld zugesandt. Ob und ggf. welche Veränderungen sich hinsichtlich der Planung aus den eingegangenen Antworten ergeben haben, ist nicht bekannt. Erst auf Antrag der SPD-Fraktion hin wurde am 20.06.2022 im Regionalausschuss über den Stand der Planungen berichtet und damit wenigstens in begrenztem Maße Öffentlichkeit hergestellt.
Der Heinrich-Kock-Weg zwischen Süderfeldstraße und Lottestraße blieb von der im März verschickten Umfrage und damit auch der frühzeitigen Information ausgespart und soll auch nicht in das Bewohnerparken einbezogen werden.
Der LBV begründet dies damit, dass es sich bei dem Heinrich-Kock-Weg sowie einigen angrenzenden Gebäuden um ein neugeschaffenes Quartier handeln würde, dessen Entstehung auf einen breiter angelegten Planungsprozess zurückgehe, die den Wohnungen zugehörigen Kraftfahrzeuge nicht die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum einschränken dürften und deshalb in den extra geschaffenen Tiefgaragen geparkt werden müssten. Laut Auskunft des LBV ist bei Neubauten ein Schnitt von 0,6-0,7 Stellplätzen je Wohneinheit üblich. Die öffentlichen Parkstände sollten geplant als Besucherstellplätze zur Verfügung stehen und seien vor allem für Pflege- und Lieferdienste sowie Handwerker und Besuchsverkehre vorgesehen.
Allerdings wird parallel zum Bewohnerparken auch im Heinrich-Kock-Weg eine Bewirtschaftung des Parkraums eingeführt und zwar durch die Ermöglichung des Tagestickets ohne Bewohnervorrecht. Dies ist den dort Wohnenden erst vor kurzem durch die Berichterstattung in der Presse bewusst geworden. Im Falle der Umsetzung dieses Konzepts würden die z.B. in der Lottestraße wohnenden Autobesitzer für ihre Nutzung eines Parkplatzes im öffentlichen Raum im Jahr 65 bzw. 70 € bezahlen, BewohnerInnen des Heinrich-Kock-Wegs, eine Straße weiter, dagegen 3650 € (10 € Tagesticket) oder 1440 € für einen Tiefgaragenplatz.
Die Informationspolitik des LBV und die Ausnahmeregelung bei der Parkraumbewirtschaftung haben im Heinrich-Kock-Weg bereits für erheblichen Unmut gesorgt. Weil aber nach Auskunft des LBV Bewohnerparkausweise ganz einfach online erstellt werden können und die Ausweise auch noch einen Tag vor Start des Bewohnerparkens bequem zu Hause gedruckt werden können, wäre es noch möglich, den Umfang des Bewohnerparkens in diesem Teil von Lokstedt zu revidieren.
:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) dafür einzusetzen, den Heinrich-Kock-Weg in Lokstedt analog zu den unmittelbaren Nachbarstraßen in das geplante Bewohnerparkgebiet einzubeziehen.
keine