21-2845

Grundsätze für das Fahrrad Bezirksroutenkonzept

Antrag

Letzte Beratung: 04.05.2022 Mobilität Ö 5.5

Sachverhalt

Das im AM vom 02.03.22 vorgestellte Bezirksroutenkonzept nimmt der Ausschuss als gute Diskussionsgrundlage zur Kenntnis. Für die qualifizierte Beurteilung ist eine intensive Betrachtung aller Korridore und Abschnitte notwendig. Diese Beurteilung der einzelnen Korridore sollte nach einheitlichen, festen Grundsätzen erfolgen. Die Bezirksversammlung unterstützt das Vorhaben, das Bezirksroutennetz zu erweitern. Folgende Grundsätze sind bei der Umsetzung des Bezirksroutenkonzepts zu beachten.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die nachfolgenden Punkte bei der vertiefenden Planung zu berücksichtigen:

  1.                Die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer muss bei der Gestaltung der Bezirksrouten eine hohe Priorität haben;
  2.                Bezirksrouten sollen nach Möglichkeit wenig auf Hauptstraßen geführt werden, sondern auf Seiten-/Nebenstraßen. Hier ist zu beachten, dass möglichst wenige PKW-Stellplätze vernichtet werden.
  3.                Das Fällen von Bäumen muss vermieden werden.
  4.                Grünanlagen, wie das Niendorfer Gehege oder die Eidelstedter Feldmark, sind für Bezirksrouten nicht geeignet.
  5.                Bezirksouten sollten nicht entgegen einer Einbahnstraßenrichtung geführt werden.
  6.                An beampelten Kreuzungen sollen Radfahrer separate Aufstellflächen vor den PKWs und nach Möglichkeit immer eine separate Fahrradampel erhalten.
  7.                Alle Bezirksrouten sollen rot gepflastert bzw. eingefärbt sein. Zumindest ist dies aus Sicherheitsgründen in allen Kreuzungsbereichen zu tun.
  8.                In unmittelbarer Nähe von vorhandenen Velorouten ist keine vorhandene Bezirksroute zu planen, sondern die vorhandene Veloroute zu nutzen.

Sönke Howe, Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion

 

 

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