21-2190

Grünzeit bei Kreuzung Fruchtallee/Weidenallee für Fußverkehr verlängern BV-Beschluss (vertreten durch HA) vom 17.06.2021 - Drs. 21-2119

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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12.08.2021
11.08.2021
Sachverhalt

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Sachverhalt:

Dreimal müssen Fußngerinnen und Fußnger vor einer Ampel warten, um vom Weidenstieg in die Weidenallee zu gelangen. Denn die Grünphase vom Weidenstieg aus reicht gerade einmal bis zur Mittelinsel der Haltestelle Christuskirche. Die Ampel über den zweiten Teil der Fruchtallee ist dann bereits wieder rot. Da die Fruchtallee eine Hauptverkehrsstraße ist, müssen Fußngerinnen und Fußnger dort entsprechend lange auf Grün warten. Nach der zweiten Querung muss dann noch die Bellealliancestraße per Ampel gequert werden. Wir möchten daher die Schaltung entsprechend verändern, sodass die Querung der Fruchtallee in einer Grün- und Räumzeit per Fußglich ist. Aufgrund der signifikanten Räumzeit reicht vermutlich bereits eine geringe Erhöhung der Grünzeit aus, um diesen Effekt zu erreichen. Gegebenenfalls könnte auch lediglich die Grünzeit beginnend auf der Mittelinsel verlängert werden, sodass die Ampel in Richtung Mittelinsel bereits früher rot zeigt.

 

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zu ersuchen, die Grünzeit der Querung Fruchtallee bei der Haltestelle Christuskirche für den Fußverkehr zu verlängern, damit eine Überquerung in einer Schaltphase möglich wird.

 

Stellungnahme LSBG:

 

r die Signalsteuerung des sechsarmigen Knotenpunkts Fruchtallee / Weidenallee / Hohe Weide besteht auf Grund der Geometrie nur bedingt ein Freiheitsgrad und Flexibilität. Die beiden westlichen Fußngerfurten über die Fruchtallee mit der überbreiten Insel und dem Zugang zur U-Bahn Treppe erschweren zusätzlich die Entwicklung einer Signalsteuerung, die die Ansprüche aller am Verkehr Teilnehmenden zufrieden stellt.

 

Insbesondere ist zu beachten, dass der Knotenpunkt in den Spitzenzeiten hoch belastet ist. Während des morgendlichen / nachmittäglichen Berufsverkehrs treffen rund 1.800 Kraftfahrzeuge pro Stunde stadteinwärts / stadtauswärts in den Zufahrten von Fruchtallee beziehungsweise Schäferkampsallee ein. Die heutige Phasenfolge der Bestandsschaltung ist so gewählt, dass Stauungen und Immissionen des Kraftfahrzeugverkehrs weitgehend vermieden werden können. Der Kompromiss dieser Phasenfolge besteht darin, dass die Freigabezeiten der beiden westlichen Fußngerüberwege nicht ausreichend lang in der gleichen Phase geschaltet werden können. Es ist bei der vorliegenden Schaltung vorrangiges Ziel, den Fußverkehr von Norden und Süden zur U-Bahnstation zu führen.

 

r zu Fuß Gehende und Rad Fahrende, die diese Furten in Nord-Süd-Richtung zurücklegen, entstehen auf der Mittelinsel Wartezeiten. Betrachtet man die Querung der Fruchtallee in Süd-Nord-Richtung, sind die Wartezeiten auf der Mittelinsel zumutbar.

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer wird dennoch neue Sonderprogramme ergänzen. Diese Sonderprogramme sollen versuchsweise in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde geschaltet werden. In den neuen Signalprogrammen werden die Freigabezeiten der Hauptverkehrsbeziehung Fruchtallee / Schäferkampsallee reduziert. Dadurch können für die beiden Furten ausreichend lange Freigabezeiten in der gleichen Phase geschaltet werden. Auf Grund bestehender Prioritäten in der Auftragslage kann eine Zeit für die Realisierung und die Inbetriebnahme zurzeit leider noch nicht genannt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

keine