22-1363

Grüne Welle für Radfahrende und Stärkung des Schutzstreifens am Wördemanns Weg Drs. 22-1196, Beschluss der BV vom 24.07.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitswende (BVM):

r die Eignung einer Grünen Welle für den Radverkehr gibt es verschiedene Kriterien, eines der wesentlichen Kriterien ist der Abstand zwischen den Lichtsignalanlagen (LSA). Während bei Grünen Wellen für den Kfz-Verkehr im Vergleich zu Grünen Wellen für den Radverkehr schnellere und vor allem konstantere Geschwindigkeiten angesetzt werden können, liegt beim Radverkehr eine geringe Fahrgeschwindigkeit bei gleichzeitig deutlich höherer Streuung vor. Dies wirkt sich vor allem bei großen Knotenpunktabständen auf die tatsächliche Qualität der Grünen Welle aus.

Beispiel: Bei einem Abstand zweier LSA von 500 Metern wirkt sich eine Abweichung zur angesetzten Geschwindigkeit von 5 km/h beim Kfz-Verkehr (z.B. 45 km/h Fahrgeschwindigkeit anstatt 50 km/h angesetzte Geschwindigkeit für die Grüne Welle) lediglich um vier Sekunden bei der Ankunftszeit der Kfz an der zweiten Lichtsignalanlage aus.

Beim Radverkehr, bei dem je nach Örtlichkeit eine Fahrgeschwindigkeit von ungefähr 18 km/h angesetzt wird, wirkt sich bereits eine geringe Abweichung von 3 km/h (z.B. 15 km/h Fahrgeschwindigkeit anstatt 18 km/h angesetzte Geschwindigkeit für die Grüne Welle) mit 20 Sekunden Differenz bereits erheblich auf die Ankunftszeit aus. Die Abweichung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ist in der Realität zumeist sogar noch erheblich höher (Schulkinder, ältere Menschen, besonders geübte Radfahrende etc.). Die Gestaltung einer verlässlichen Grünen Welle für den Radverkehr ist somit nur bei eher geringen Knotenpunktabständen möglich.

Bei dem vorgeschlagenen Streckenzug würde sich die Eignung aus Sicht des Kriteriums der Entfernung somit auf den Abschnitt zwischen den beiden LSA Basselweg/Gazellenkamp & Wördemanns Weg/Vogt-Kölln-Straße reduzieren, da die Lichtsignalanlage Koppelstraße/Basselweg zu weit entfernt liegt. Zwischen den beiden erstgenannten Lichtsignalanlagen wäre die Einrichtung einer Grünen Welle für den Radverkehr grundsätzlich aber möglich.

Bevor eine Grüne Welle für den Radverkehr eingerichtet werden kann, wäre jedoch die Identifizierung der relevanten Rad-Verkehrsbeziehungen über den Tag hinweg zur Klärung der Fragestellung erforderlich, zu welchen Uhrzeiten welche Fahrtrichtungen priorisiert werden sollen. An der Lichtsignalanlage Basselweg/Gazellenkamp treffen in Fahrtrichtung stadtauswärts die zwei wesentlichen Radströme aus dem Basselwegd und dem Gazellenkamp Ost aufeinander, an der Lichtsignalanlage rdemanns Weg/Vogt-Kölln-Straße treffen in Fahrtrichtung stadteinwärts die zwei wesentlichen Radströme aus dem rdemanns Weg West und der Vogt-Kölln-Straße Nord aufeinander.

Eine entsprechende Zählung zur Identifizierung der relevanten Rad-Verkehrsbeziehungen ist bereits beauftragt. Sobald die Ergebnisse und mögliche Folgerungen vorliegen, wird die BV darüber informiert werden.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Wördemanns Weg Gartenpark Vogt-Kölln-Str. e. V. Basselweg Vogt-Kölln-Straße

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