21-0941

Größe möglicher Sitzungsräume für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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30.04.2020
Sachverhalt

Gemäß des RKI kann ein möglichst großer Abstand von mind. 1,5 m vor einer Ansteckung mit Corona schützen (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Ansteckung.html). Für den Zeitpunkt, dass die Sitzungen der Bezirksversammlung und ggf. ihrer Ausschüsse wieder stattfinden, empfiehlt es sich daher möglichst große Räume für die Sitzungen zu verwenden.

 

Der große Saal im Hamburg-Haus ist der größte Saal (330 qm), der dem Bezirksamt zur Verfügung steht. Dieser ist derzeit verordnungsbedingt auch ungenutzt und kann daher derzeit für Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse genutzt werden. Auch bei Sitzungen der Bezirksversammlung kann hier ein Abstand von 1,5 m zwischen den Mitgliedern der Bezirksversammlung gewahrt werden. Der kleine Sitzungssaal steht der Bücherhalle ab Ende Juni als Ausweichquartier für deren Umbau zur Verfügung.

 

Sofern zwei Ausschusssitzungen parallel stattfinden müssen, empfiehlt sich der zweitgrößte Raum: Der Ferdinand-Streb-Saal (Raum 1275) mit 160 qm. Hier kann ebenfalls der Abstand von 1,5 m deutlich für eine Ausschusssitzung gewahrt werden.

 

Für den Fall, dass eine Sitzung zwingend im nördlichen Bereich des Bezirks stattfinden soll, wäre mit 103 qm der Sitzungssaal am Garstedter Weg ebenfalls prinzipiell nutzbar. Hier ist die Einhaltung eines Abstands von 1,5 m grundsätzlich in einer Ausschusssitzung nur knapp möglich. Der Raum im Rathaus Stellingen ist mit 86 qm noch kleiner.

 

Vor dem Hintergrund, dass es sich um mehrstündige Sitzungen und um ein Mindestmaß handelt, wird seitens der Bezirksverwaltung dringend empfohlen, für die Dauer der Pandemie auf die beiden genannten, größeren Sitzungsräume auszuweichen. Sofern möglich, sollte grundsätzlich der große Saal im Hamburg-Haus gewählt werden, da hier die durch den Abstand maximierte Sicherheit für die Sitzungsteilnehmenden am größten ist.

 

 

 

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