21-1826

Gesundheitsämter entlasten durch geeignete technische Möglichkeit der sicheren, anonymen und selbstbestimmten Kontaktnachverfolgung Drs. 21-1654, Beschluss der BV vom 28.01.2021

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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25.03.2021
Sachverhalt

Zu dem Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel

 

der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel solle sich bei der Sozialbehörde dafür einsetzen, dass technische Applikationen (wie bspw. LUCA), die den Datenschutzrichtlinien entsprechen, für den Einsatz in den Gesundheitsämtern geprüft werden, um hierdurch Arbeitsabläufe in den Gesundheitsämtern entsprechend zu justieren, um die Kontaktnachverfolgung signifikant und dauerhaft zu entlasten.

 

nimmt die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wie folgt Stellung:

 

Die Luca App /System ist eine digitale Lösung, die eine schnelle, datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung für private Treffen und Öffentliche Veranstaltungen, Geschäfte und Gastronomie ermöglicht und so den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung erheblich vereinfacht. Dies ist in Anbetracht der tagtäglichen Arbeit der Gesundheitsämter an der Pandemiefront von großer Bedeutung und sehr hilfreich.

 

Es gibt neben der Luca App auch weitere Anbieter, wie z.B. Cora App. Das Bundesland Thüringen hat eine vergleichende Markterkundung durchgeführt und festgestellt, dass der Ansatz der Luca App hinsichtlich Datenschutz, Verschlüsselungstechnologie und Anbindung an Anwendungen am besten ist.

 

In Hamburg wurde die Luca App dem Team Veranstaltung des Gesundheitsamt Mitte Anfang Februar 2021 vorgestellt. Dabei wurden Vorteile festgestellt. So kann die App beispielsweise die Listen in Restaurants und anderen Veranstaltungen ersetzen. Es werden jedoch noch einige Probleme gesehen.

 

1. Validierung der Daten: Bei dem Herunterladen der App wird der Name nicht validiert, lediglich die Telefonnummer wird überprüft.

2. Die Einführung müsste bundesweit erfolgen, da das Gesundheitsamt des Wohnortes auf die Daten zugreifen können muss. Alternativ müsste das jeweilige Gesundheitsamt des Veranstaltungsorts auf die Daten zugreifen dürfen, dies muss jedoch datenschutzrechtlich geprüft werden.

3. Es muss gewährleistet sein, dass das Gesundheitsamt im Fall eines positiven Testergebnisses Zugriff auf die Daten bekommt.

4. Es handelt sich um ein zusätzliches System und somit um zusätzlichen Aufwand für die Gesundheitsämter, Veranstaltungsbranche und für die Nutzerinnen/Nutzer.

Eine Anpassung der in Hamburg geltenden Eindämmungsverordnung ist nicht notwendig, da bereits jetzt eine digitale Datenerfassung gem. § 7 I EVO möglich ist.

Die Finanzierung, zur Implementierung in den Gesundheitsämtern, könnte über die Mittel der Verwaltungsvereinbarung ermöglicht werden.

Der Einsatz der Luca App in den Gesundheitsämtern befindet sich aktuell (Stand 11.02.2021) in der Sozialbehörde in Prüfung.

 

 

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