21-1654

Gesundheitsämter entlasten durch geeignete technische Möglichkeit der sicheren, anonymen und selbstbestimmten Kontaktnachverfolgung

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 28.01.2021 Bezirksversammlung Ö 12.1

Sachverhalt

Die pandemische Ausbreitung des für den Menschen potentiell lebensgefährlichen SARS-CoV-2 Virus und die durch das Virus ausgelöste COVID-19 Erkrankung beeinträchtigt in bisher nicht gekanntem Ausmaß das öffentliche und private Leben der Menschen in Hamburg-Eimsbüttel – und das seit mehr als zehn Monaten. Die Gründe für diese lange Zeit der Beeinträchtigungen sind so vielfältig wie die getroffenen Maßnahmen, die die Bevölkerung vor der Krankheit schützen sollen. Es steht außer Frage, dass angesichts der hohen Dynamik der pandemischen Entwicklungen der ganz überwiegende Teil der Menschen in unserem Stadtteil die ergriffenen Maßnahmen trägt und sich achtsam gegen­über sich selbst und den Mitbürgerinnen und Mitbürgern verhält. Das ist in einer, im Allgemeinen durch individuelles Streben gekennzeichneten Gesellschaft, eine große und zu unterstreichende Leistung – und eine Blaupause für zukünftige Anstrengungen und Heraus­forderungen, die uns der Klima­wandel stellt.

Viele Menschen arbeiten seit Monaten weit über den Normalanforderungen Ihrer jeweiligen Tätigkeitsbeschreibungen, so auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Eimsbüttel. Insbesondere die zeitnahe Kontaktnachverfolgung wird bei steigenden Inzidenzen[1] von über 50 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern prinzipiell ein kaum noch zu lösen­des Problem, wegen des exponentiellen Zusammenhangs von Infizierten und ihren Kontakten der jeweiligen vorangegangenen 14 Tage vor Infektion und Inkubation. Eine große zusätzliche Belastung entsteht, wenn die Kontaktnachverfolgung über die Auswertung von händisch aus­gefüllten Zetteln bearbeitet werden muss. Dieses Prozedere ist weder datenschutzrechtlich akzeptabel, besonders im infektionsmedizinisch wünschenswerten Home­office schwer umsetzbar, noch ressourcenschonend angelegt. Hier kann Abhilfe geschaffen werden, was eine dringliche Befassung mit diesem Antrag erfordert. 

Wie den antragstellenden Personen erst kürzlich bekannt geworden ist, existieren mittlerweile technische Lösungen, wie zum Beispiel die Applikation luca, mit der sich die Kontaktnachverfolgung dauerhaft datensicher, anonym und eigenverantwortlich gestalten lässt. Die Kontaktnachverfolgung erfolgt auf Grundlage eines mehrfach gesicherten QR-Codes, mit dem sich die Menschen via Smart-Phone im Restaurant, in Geschäften, Institu­tionen etc. ein- und ausloggen. Auf den Mobiltelefonen wird so eine Kontakthistorie erstellt, welche – im Bedarfsfall – vom Gesundheitsamt ausgelesen werden kann, dann und nur dann, wenn der oder die Be­troffene dafür die Freigabe seiner mehrfach verschlüsselten Daten erteilt. Mehrere Vorteile sind damit verbunden. Die Bürgerin/Der Bürger behält die Kontrolle über seine Daten und das Gesundheitsamt erhält eine vollständige und wahrheits­gemäße digitale Kontaktnachverfolgungskette, die entsprechend ausgewertet werden kann. Der daraus resul­tierende zeitliche Vorteil wird angesichts der exponentiellen Dynamik evident. Natürlich hat nicht jeder ein Smart-Phone. Deshalb kann die Nutzung einer solchen technischen Möglich­keit auch nur ein Schritt sein hin zu mehr Normalität im privaten und öffentlichen Zusammen­leben. Das aber muss unser aller Ziel sein. Pilotprojekte, wie zum Beispiel in Jena und auf Sylt stimmen dahingehend zuversichtlich. So sollen sich sämtliche 23 Gesundheitsämter Thüringens inzwischen auf die Nutzung einer solchen App noch im Januar vorbereiten (https://‌www.welt.de//article223628760/Luca-Software-So-soll-die-Zettelwirtschaft-in-den-Gesundheitsaemtern-enden.html?cid=onsite.onsitesearch).

 

 

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