21-3843

Gerechte Bewohnerparkgebiete – Benachteiligung der Menschen im Heinrich-Kock-Weg beenden

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.06.2023
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung
(Antrag der SPD-Fraktion)

30.03.2023

9.2

21-3667

Die Drucksache wird in den RaLoNiS überwiesen.

RaLoNiS
(Antrag der SPD-Fraktion)

03.04.2023

15.6

21-3667

Die Drucksache wird in die nächste Sitzung vertagt.

RaLoNiS
(Antrag der SPD-Fraktion)

17.04.2023

16.2

21-3667

Die Drucksache wird in die nächste Sitzung vertagt.

RaLoNiS
(Antrag der SPD-Fraktion)

08.05.2023

16.2

21-3667

Es erfolgt eine punktweise Abstimmung:

Zu 1.) Der Petitumspunkt wird mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNEN-, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Stimmenenthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.

Zu 2.) Dem Petitumspunkt wird einstimmig bei Stimmenenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

 

Am 21.11.2022 startete das Bewohnerparken Eppendorf / Hoheluft-Ost, das – anders als im Titel bezeichnet – auch Teile des Stadtteils Lokstedt mit den Bewohnerparkzonen E315 Nedderfeld und E316 Süderfeld umfasst. Wer dort wohnt, kann Bewohnerparkausweise online (65,00 € im Jahr) oder auch direkt an allen LBV Standorten (70,00 € im Jahr) erwerben. Mit einem Bewohnerparkausweis sind die Anwohnenden von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Für den Besuch gibt es die Möglichkeit, Ausweise für 3,00 € pro Tag zu erwerben.

Das Neubauquartier Süderfeldpark ebenso wie der Julius-Reincke-Stieg wurden vom Bewohnerparken ausgenommen, und zwar – so die Begründung der Behörde – weil es »sich um ein neugeschaffenes Quartier« handele, dessen »Entstehung auf einen breiter angelegten Planungsprozess« zurückgehe.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat daraufhin in einem Beschluss vom 27.10.2022 gefordert, den Heinrich-Kock-Weg in das geplante Bewohnerparken einzubeziehen (Drucksachen–Nr. 21-3336), was die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) jedoch mit Datum vom 13.12.2022 abgelehnt hat (Drucksachen–Nr. 21-3477).

Auch in der Beantwortung einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion (vom 3.1.2023) am 15.02.2023 bekräftigte die Behörde diese Rechtsauffassung.

Zur Begründung verweist die Behörde einerseits auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lokstedt 62“ und andererseits auf eine Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), worin die Einschränkung der Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs geregelt ist.

Allerdings konnten bei der Aufstellung des Bebauungsplans mit der Ausweisung von 80 Stellplätzen im öffentlichen Raum (76 + 4 x KITA) sowie drei privaten Stellplätzen das Bewohnerparkparken und die möglichen Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Belegung der Stellplätze schlichtweg noch nicht berücksichtig werden.

In der Projektbeschreibung der Bauherren und des Projektentwicklers hieß es u.a.: »Für den „Süderfeld Park“ wurde ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept erarbeitet, das sowohl die derzeitige Parkplatzsituation als auch die zukünftige Verkehrssituation berücksichtigt. Die herausfordernde Parkplatzsituation in den umliegenden Straßen wird durch insgesamt rund 300 Tiefgaragenplätze und 76 Außenparkplätze entlastet«. Es wurde bei der Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans zum Bebauungsplan „Lokstedt 62“ nicht festgesetzt, dass die 76 Außenstellplätze für andere Zwecke vorgehalten werden sollten.

Von Seiten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) wurden der Heinrich-Kock-Weg und der Julius-Reincke-Stieg hinsichtlich ihrer Nicht-Einbeziehung in die betreffenden umliegenden Bewohnerparkgebiete gleich bewertet.

Inzwischen hat der LBV jedoch entschieden, den Bewohnenden im Julius-Reincke-Stieg die Teilnahme am Bewohnerparken in der entsprechenden Zone N 108 und damit den Erwerb von Bewohnerparkausweisen zu ermöglichen. Allerdings soll die Straße selbst angesichts der Zahl der dort vorhandenen Parkstände auch weiterhin nicht für das Bewohnerparken zur Verfügung stehen, sondern die Parkplätze dem Kurzzeitparken, d.h. Pflege- und Lieferdiensten, Ärzten, der KiTa sowie Handwerkern und Besuchern vorbehalten bleiben.

Eine solche Regelung sollte – gemäß dem Grundsatz vergleichbare Fälle gleich zu behandeln ­– auch im Heinrich-Kock-Weg gelten.

Das Petitum des abgelehnten Punktes des ursprünglichen Antrages lautet:

1) der Heinrich-Kock-Weg in Lokstedt zumindest analog der vom LBV für den für den Julius-Reincke-Stieg (N 108) gefundenen Regelung in das umliegende Bewohnerparkgebiet einbezogen wird,

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung
(Antrag der SPD-Fraktion)

30.03.2023

9.2

21-3667

Die Drucksache wird in den RaLoNiS überwiesen.

RaLoNiS
(Antrag der SPD-Fraktion)

03.04.2023

15.6

21-3667

Die Drucksache wird in die nächste Sitzung vertagt.

RaLoNiS
(Antrag der SPD-Fraktion)

17.04.2023

16.2

21-3667

Die Drucksache wird in die nächste Sitzung vertagt.

RaLoNiS
(Antrag der SPD-Fraktion)

08.05.2023

16.2

21-3667

Es erfolgt eine punktweise Abstimmung:

Zu 1.) Der spunkt wird mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNEN-, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Stimmenenthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.

Zu 2.) Dem Petitumspunkt wird einstimmig bei Stimmenenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

 

Am 21.11.2022 startete das Bewohnerparken Eppendorf / Hoheluft-Ost, das – anders als im Titel bezeichnet – auch Teile des Stadtteils Lokstedt mit den Bewohnerparkzonen E315 Nedderfeld und E316 Süderfeld umfasst. Wer dort wohnt, kann Bewohnerparkausweise online (65,00 € im Jahr) oder auch direkt an allen LBV Standorten (70,00 € im Jahr) erwerben. Mit einem Bewohnerparkausweis sind die Anwohnenden von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Für den Besuch gibt es die Möglichkeit, Ausweise für 3,00 € pro Tag zu erwerben.

Das Neubauquartier Süderfeldpark ebenso wie der Julius-Reincke-Stieg wurden vom Bewohnerparken ausgenommen, und zwar – so die Begründung der Behörde – weil es »sich um ein neugeschaffenes Quartier« handele, dessen »Entstehung auf einen breiter angelegten Planungsprozess« zurückgehe.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat daraufhin in einem Beschluss vom 27.10.2022 gefordert, den Heinrich-Kock-Weg in das geplante Bewohnerparken einzubeziehen (Drucksachen–Nr. 21-3336), was die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) jedoch mit Datum vom 13.12.2022 abgelehnt hat (Drucksachen–Nr. 21-3477).

Auch in der Beantwortung einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion (vom 3.1.2023) am 15.02.2023 bekräftigte die Behörde diese Rechtsauffassung.

Zur Begründung verweist die Behörde einerseits auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lokstedt 62“ und andererseits auf eine Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), worin die Einschränkung der Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs geregelt ist.

Allerdings konnten bei der Aufstellung des Bebauungsplans mit der Ausweisung von 80 Stellplätzen im öffentlichen Raum (76 + 4 x KITA) sowie drei privaten Stellplätzen das Bewohnerparkparken und die möglichen Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Belegung der Stellplätze schlichtweg noch nicht berücksichtig werden.

In der Projektbeschreibung der Bauherren und des Projektentwicklers hieß es u.a.: »Für den „Süderfeld Park“ wurde ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept erarbeitet, das sowohl die derzeitige Parkplatzsituation als auch die zukünftige Verkehrssituation berücksichtigt. Die herausfordernde Parkplatzsituation in den umliegenden Straßen wird durch insgesamt rund 300 Tiefgaragenplätze und 76 Außenparkplätze entlastet«. Es wurde bei der Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans zum Bebauungsplan „Lokstedt 62“ nicht festgesetzt, dass die 76 Außenstellplätze für andere Zwecke vorgehalten werden sollten.

Von Seiten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) wurden der Heinrich-Kock-Weg und der Julius-Reincke-Stieg hinsichtlich ihrer Nicht-Einbeziehung in die betreffenden umliegenden Bewohnerparkgebiete gleich bewertet.

Inzwischen hat der LBV jedoch entschieden, den Bewohnenden im Julius-Reincke-Stieg die Teilnahme am Bewohnerparken in der entsprechenden Zone N 108 und damit den Erwerb von Bewohnerparkausweisen zu ermöglichen. Allerdings soll die Straße selbst angesichts der Zahl der dort vorhandenen Parkstände auch weiterhin nicht für das Bewohnerparken zur Verfügung stehen, sondern die Parkplätze dem Kurzzeitparken, d.h. Pflege- und Lieferdiensten, Ärzten, der KiTa sowie Handwerkern und Besuchern vorbehalten bleiben.

Eine solche Regelung sollte – gemäß dem Grundsatz vergleichbare Fälle gleich zu behandeln ­– auch im Heinrich-Kock-Weg gelten.

Das Petitum des abgelehnten Punktes des ursprünglichen Antrages lautet:

1) der Heinrich-Kock-Weg in Lokstedt zumindest analog der vom LBV für den für den Julius-Reincke-Stieg (N 108) gefundenen Regelung in das umliegende Bewohnerparkgebiet einbezogen wird,

 

Anhänge

keine