Geordnete Abstellstrukturen für Leih-E-Scooter in Eimsbüttel
Leih‑E‑Scooter gehören zum festen Bestandteil der urbanen Mobilität, sorgen im Bezirk
Eimsbüttel jedoch weiterhin für Herausforderungen. Insbesondere an U‑Bahnstationen,
Verkehrsknotenpunkten, Marktplätzen, Stadtradstationen sowie weiteren stark frequentierten Orten werden E‑Scooter häufig unsortiert oder verkehrsbehindernd abgestellt. Dies beeinträchtigt die Barrierefreiheit, führt zu Nutzungskonflikten auf Gehwegen und stört die
allgemeine Aufenthalts- und Verkehrsqualität.
Mehrere europäische Städte wie beispielsweise Kopenhagen oder deutsche Städte wie
Heidelberg haben vergleichbare Probleme erfolgreich angegangen, indem sie klar definierte Abstellflächen, ergänzende Abstellverbotszonen und verbindliche digitale Geofencing‑
Regelungen eingeführt haben. Diese Maßnahmen verbessern sowohl die
Ordnung im öffentlichen Raum als auch die Nutzbarkeit der Sharing‑Angebote.
Laut Bericht des Hamburg Journals vom 24.03.2026 wurden zwar 100 neue digitale Parkzonen von der Verkehrsbehörde für Leih-E-Scooter rund um U-, S- und Bushaltestellen geschaffen, aber eine echte Lösung des Problems ist dies wohl noch nicht.
Eine systematische Erfassung geeigneter Standorte im Bezirk sowie eine verbindliche digitale Umsetzung in Abstimmung mit den Anbietern stellen zentrale Schritte dar, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig muss die ordnungsrechtliche Durchsetzung bestehender Regelungen konsequent gestaltet werden.
Durch eine sorgfältige Auswahl der Standorte können negative Auswirkungen auf bestehende Nutzungen des öffentlichen Raums, insbesondere in Bezug auf Parkplätze, minimiert werden. Geordnete Abstellflächen tragen zudem zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Entlastung von Fußwegen bei.
Beschluss:
1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,
(a) sich beim Senat dafür einzusetzen, hamburgweit einheitliche Standards für
Abstellflächen, Verbotszonen und Geofencing‑Regelungen für Leih‑E‑Scooter zu schaffen und dabei die neuen Möglichkeiten der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung (eKFV) zu berücksichtigen,
(b) sowie die Bezirke bei der ordnungsrechtlichen Durchsetzung gegenüber den
Betreibern zu unterstützen,
(c) der Bezirksversammlung über den aktuellen Stand der Gespräche bis spätestens Q4/2026 zu berichten.
2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
(a) geeignete Standorte für geordnete Abstellflächen für Leih‑E‑Scooter an relevanten Verkehrsknoten, U‑Bahnstationen, Marktplätzen, Stadtradstationen und weiteren
Hotspots im Bezirk Eimsbüttel zu identifizieren,
(b) auf die Anbieter der Sharing‑Systeme zuzugehen, um eine digitale Hinterlegung
dieser Flächen sowie ergänzender Abstellverbotszonen zu planen,
(c) bestehende Verbotszonen zu überprüfen und – wo sinnvoll – zu erweitern, sowie neue Verbotszonen zu identifizieren,
(d) und die ordnungsrechtliche Durchsetzung von Verbotszonen im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeiten zu verstärken.
Ein Umsetzungskonzept ist der Bezirksversammlung bis spätestens Q4/2026 vorzulegen.
Matthias Blenski, Hans-Hinrich Brunkhorst und CDU-Fraktion
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