21-1950

Gemeinsam genutzter verkehrlicher Raum am Übergang An der Lohe/Tibarg und Umgestaltung des vorhandenen kleinen Grünzuges

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.05.2021
Sachverhalt

Der Übergang mit kleinem Grünzug von der Straße An der Lohe zur Straße Tibarg wird vielfältig von den Niendorferinnen und Niendorfern als Abkürzung nach und zum Einkaufen, auf dem Weg zur U-Bahn/Bus oder in anderer Richtung nach Hause genutzt. Der schmale Weg zwischen drei Geschäften und einer kleinen verwilderten und häufig stark vermüllten Grünfläche mit Bäumen wird an guten Tagen rege zu Fuß, mit dem Kinderwagen/Karre, dem Rad und natürlich auch von Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, in jede Richtung genutzt.

Für die Nutzung zu Fuß gibt es keine Einschränkungen seitens der zuständigen Behörden, eine Nutzung mit dem Rad ist jedoch zurzeit untersagt.

Um ein rücksichtsvolles Miteinander von allen Nutzer*innen an dieser Durchquerung sichtbar und möglich zu machen, soll dort ein gemeinsamer Raum entstehen, der mit sogenannten Respektschildern auf die verschiedenen Nutzungsarten barrierefrei hinweist.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, in Absprache mit der unteren Straßenverkehrsbehörde  am Übergang An der Lohe zur Straße Tibarg mittels Einrichtung eines gemeinsam genutzten verkehrlichen Raumes ein gleichberechtigtes, rücksichtsvolles und rechtlich zulässiges Neben- und Miteinander von Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen. Sogenannte Respektschilder sollen auf die Gleichberechtigung im öffentlichen Raum hinweisen.

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, den kleinen Grünzug übersichtlicher zu gestalten, sodass eine Vermüllung dort schneller entdeckt und beseitigt werden kann.

Weiter wird der Bezirksamtsleiter gebeten, sich für eine insektenfreundliche und umweltverträgliche Beleuchtung des Übergangs einzusetzen. Mithilfe eines entsprechenden Lichtmanagements (Dimmer/Bewegungsmelder) soll das Beleuchtungsniveau zeitlich dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden können. Zudem sollen Straßenleuchten mit keiner oder geringer Abstrahlung in den oberen Halbraum verwendet werden. Auf Kugelleuchten und nicht abgeschirmte Pilzleuchten sollte verzichtet werden. Die Lichtquelle muss über amberfarbenes Licht (bis 1.750 K) oder warmweißes Licht (bis 3.000 K) verfügen.

Die diesbezüglichen Entwicklungen sollen zeitnah in einer Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen von einem/einer Vertreter*in der zuständigen Fachbehörden vorgestellt werden.

Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion

 

Anhänge

keine