Fußverkehrsfreundliche Gestaltung des Kreuzungsbereichs Langenfelder Damm / Steenwisch - Drs. 21-3273, Beschluss der BV vom 29.09.2022 -
In Abstimmung mit dem örtlichen Polizeikommissariat ist geprüft worden, ob die Querungssituation der Straße Steenwisch im Kreuzungsbereich zum Langenfelder Damm für den Fußverkehr unsicher ist.
Der Kreuzungsbereich ist vor wenigen Jahren umgebaut worden und die Planung entspricht dem anerkannten Regeln der Technik. In den letzten Jahren hat es im betreffenden Bereich keine Verkehrsunfälle bezüglich Querenden gegeben. Auch eine Ortsbesichtigung hat keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung zu Tage gebracht. Es handelt sich um eine übersichtliche Örtlichkeit. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge, die in den Steenwisch einbiegen auf Fußgänger achten und passieren lassen müssen.
Da die Querungssituation weder schwierig noch unsicher ist, besteht kein Handlungsbedarf. Die Vorrausetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs sind somit nicht gegeben.
Der betreffende Bereich des Steenwisch ist eine sogenannte Bezirkliche Straße mit gesamtstädtischer Bedeutung. Somit ist Tempo 30 derzeit vor Ort nicht möglich. Unter Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen würde aber vom PK Tempo 30 begrüßt werden. MR 2 wird dies planerisch prüfen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine