21-2159

„ Fußverkehrsampel Grindelallee/Sedanstraße auch für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar machen“ Drs. 21-2030, Beschluss des HA (BV) vom 27.05.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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09.08.2021
15.07.2021
Sachverhalt

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Sachverhalt:

Die Grindelallee auf Höhe Sedanstraße und Heinrich-Barth-Straße ist eine sechsspurige Straße mit benutzungspflichtigen Hochbordradwegen. Südlich der Einmündungen der eben genannten Nebenstraßen befindet sich eine Lichtzeichenanlage (LZA) mit Bedarfsanforderung, also umgangssprachlich eine „Bettelampel“. Die gesamte Fahrbahnbreite muss hier „in einem Rutsch“ überquert werden, da es keine Mittelinsel in diesem Bereich gibt. Die Breite der Fahrbahn der Grindelallee beträgt hier rund 19 Meter von Bordstein zu Bordstein, Zumindest auf der Westseite befindet sich der gefahrlose Wartebereich für Zufußgehende hinter dem Hochbordradweg, da dieser relativ nah an dem Fahrbahnrand liegt und stark frequentiert ist. Der Abstand dieses Wartebereichs zum Fahrbahnrand beträgt ca. 2 Meter. Auf der Ostseite befindet sich eine Sprunginsel für den querenden Fuß- und Radverkehr. Dennoch sollten Zufußgehende zum Ende der Räumzeit einen minimalen Sicherheitsabstand von einem Meter zum Fahrbahnrand erreichen können. Die realistische Wegstrecke zum Queren der Grindelallee an dieser Stelle beträgt also für Zufußgehende rund 22 Meter. Laut den aktuellen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist bei den Zufußgehenden von einer Laufgeschwindigkeit von 1,2 m/s (4,32 km/h) auszugehen und zum Ende der Grünphase müssen die Zufußgehenden mindestens mehr als die Hälfte der Fahrbahn überquert haben. Die Grünphase bei dieser Ampel beträgt 12 Sek., die anschließende Räumzeit 15 Sek. Wenn man die reale Wegstrecke betrachtet, werden die Minimalanforderungen der RiLSA also gerade soeben erfüllt. Wenn man allerdings eine Reaktionszeit von 1–2 Sekunden nach dem Grünsignal mit einbezieht oder davon ausgeht, dass mobilitätseingeschränkte Personen, kleinere Kinder etc. die 1,2 m/s auch nur geringfügig unterschreiten, ist die Grünphase für diese Menschen eindeutig zu kurz. Erschwerend kommt noch die lange Wegstrecke hinzu. Gesunde Erwachsene können beim Ende der Grünphase „einen Zahn zulegen“, bei mobilitätseingeschränkten Personen ist das nur schwer möglich. Unterm Strich stellt die für diese Wegstrecke sehr kurze Grünphase ein Hindernis bzw. eine unüberwindbare Barriere für viele Menschen dar. Dazu zählen unter anderem Rollatorbenutzerinnen und -benutzer, die laut Metastudien maximal 0,85 m/s schaffen, Kleinkinder, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrende und, nach Zahlen von Fuß e.V., ca. 15 % aller Seniorinnen und Senioren, die nicht die zugrundeliegenden 1,2 m/s schaffen. Auch prinzipiell sinnvolle Maßnahmen wie z.B. die Busbeschleunigung dürfen nicht dazu führen, dass relevante Personengruppen öffentliche Verkehrsanlagen nicht mehr nutzen können.

 

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) aufzufordern, die Ampelschaltung an der Kreuzung Grindelallee / Sedanstraße und Heinrich-Barth-Straße durch den LSBG zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Dauer der Grün- und der Räumphase. Über den Fortschritt der Maßnahme ist im Kerngebietsausschuss (KGA) zu berichten.

 

 

 

Bei der Fußverkehrslichtsignalanlage (FLSA) Sedanstraße handelt es sich um eine konventionelle FLSA mit einer Anforderungsschaltung per Taster für den Fuß- und Radverkehr.

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat die Signalprogramme der FLSA und die dazugehörigen Betriebsdaten aufgrund der Anfrage überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Schaltungen den bundesweiten und hamburgischen Regelwerken und Standards entsprechen.

 

Für die Berechnungen wird in den Regelwerken die Strecke zwischen den Bordkanten (hier 19 m) zugrunde gelegt. Während der Freigabezeit von 12 Sekunden ist es dem Fußverkehr möglich, mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s drei Viertel des Fahrbahnbereiches zu queren. Die Zwischenzeit an dieser FLSA beträgt 17 Sekunden (Ende Grünphase Fußverkehr bis Beginn Grünphase Kfz).

 

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern, jeweils bei Grünbeginn zu starten. Auf diese Weise stehen die komplette Grünzeit und auch die gesamte Zwischenzeit zur Querung der Straße zur Verfügung. Im Fall der FLSA Sedanstraße sind dies 29 Sekunden (12 + 17). Die sechs Spuren können demnach mit einer sehr langsamen Geschwindigkeit von 0,66 m/s gequert werden, bevor der Kfz-Verkehr wieder freigegeben wird. Der LSBG und auch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) empfehlen diese Vorgehensweise für mobilitätseingeschränkte Personen.

 

Die FLSA ist mit den benachbarten Lichtsignalanlagen in der Grindelallee koordiniert („Grüne Welle“). Die Schaltung wurde im Zuge der Busbevorrechtigung der Metrobuslinie 5 entwickelt, gewährleistet regelhaft eine akzeptable Verkehrsabwicklung und stellt einen Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmendengruppen dar.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine