21-2030

Fußverkehrsampel Grindelallee/Sedanstraße auch für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar machen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.05.2021
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion)

17.05.2021

6.2

21-1938

Der geänderte Antrag ist bei Ablehnung der FDP-Fraktion mehrheitlich angenommen.

 

Die Grindelallee auf Höhe Sedanstraße und Heinrich-Barth-Straße ist eine sechsspurige Straße mit benutzungspflichtigen Hochbordradwegen. Südlich der Einmündungen der eben genannten Nebenstraßen befindet sich eine Lichtzeichenanlage (LZA) mit Bedarfsanforderung, also umgangssprachlich eine „Bettelampel“. Die gesamte Fahrbahnbreite muss hier „in einem Rutsch“ überquert werden, da es keine Mittelinsel in diesem Bereich gibt. Die Breite der Fahrbahn der Grindelallee beträgt hier rund 19 Meter von Bordstein zu Bordstein, Zumindest auf der Westseite befindet sich der gefahrlose Wartebereich für Zufußgehende hinter dem Hochbordradweg, da dieser relativ nah an dem Fahrbahnrand liegt und stark frequentiert ist. Der Abstand dieses Wartebereichs zum Fahrbahnrand beträgt ca. 2 Meter. Auf der Ostseite befindet sich eine Sprunginsel für den querenden Fuß- und Radverkehr. Dennoch sollten Zufußgehende zum Ende der Räumzeit einen minimalen Sicherheitsabstand von einem Meter zum Fahrbahnrand erreichen können. Die realistische Wegstrecke zum Queren der Grindelallee an dieser Stelle beträgt also für Zufußgehende rund 22 Meter.

Laut den aktuellen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist bei den Zufußgehenden von einer Laufgeschwindigkeit von 1,2 m/s (4,32 km/h) auszugehen und zum Ende der Grünphase müssen die Zufußgehenden mindestens mehr als die Hälfte der Fahrbahn überquert haben. Die Grünphase bei dieser Ampel beträgt 12 Sek., die anschließende Räumzeit 15 Sek. Wenn man die reale Wegstrecke betrachtet, werden die Minimalanforderungen der RiLSA also gerade soeben erfüllt. Wenn man allerdings eine Reaktionszeit von 1–2 Sekunden nach dem Grünsignal mit einbezieht oder davon ausgeht, dass mobilitätseingeschränkte Personen, kleinere Kinder etc. die 1,2 m/s auch nur geringfügig unterschreiten, ist die Grünphase für diese Menschen eindeutig zu kurz. Erschwerend kommt noch die lange Wegstrecke hinzu. Gesunde Erwachsene können beim Ende der Grünphase „einen Zahn zulegen“, bei mobilitätseingeschränkten Personen ist das nur schwer möglich.

Unterm Strich stellt die für diese Wegstrecke sehr kurze Grünphase ein Hindernis bzw. eine unüberwindbare Barriere für viele Menschen dar. Dazu zählen unter anderem Rollatorbenutzerinnen und -benutzer, die laut Metastudien maximal 0,85 m/s schaffen, Kleinkinder, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrende und, nach Zahlen von Fuß e.V., ca. 15 % aller Seniorinnen und Senioren, die nicht die zugrundeliegenden 1,2 m/s schaffen. Auch prinzipiell sinnvolle Maßnahmen wie z.B. die Busbeschleunigung dürfen nicht dazu führen, dass relevante Personengruppen öffentliche Verkehrsanlagen nicht mehr nutzen können.

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) aufzufordern, die Ampelschaltung an der Kreuzung Grindel­allee/Sedanstraße und Heinrich-Barth-Straße durch den LSBG zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Dauer der Grün- und der Räumphase. Über den Fortschritt der Maßnahme ist im Kerngebietsausschuss (KGA) zu berichten.

 

Anhänge

keine