21-2393

Für mehr öffentliche Toiletten: Kunden-WCs im Einzelhandel schaffen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.11.2021
09.11.2021
28.10.2021
Sachverhalt

Etwa 200 öffentliche Toiletten gibt es derzeit in Hamburg, ein Großteil davon befindet sich in der Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg. Die vorhandenen Toilettenanlagen stellen auch im Bezirk Eimsbüttel eine grundsätzliche Abdeckung sicher. Doch wer einmal unterwegs auf eine Toilette angewiesen war, der weiß: Öffentliche Toiletten sind ein wichtiger Service und je mehr es von ihnen gibt, desto besser.

Dies gilt mehr denn je in einer älter werdenden Gesellschaft, denn gerade von Seniorinnen und Senioren wird vielfach der Ruf nach zusätzlichen öffentlichen Toiletten laut. Gleiches gilt für Familien, die ebenfalls ein solches Angebot, bevorzugt ergänzt durch eine Wickelmöglichkeit, benötigen. Die Bezirksversammlung setzt sich daher für den Ausbau des Angebots an öffentlichen Toiletten ein, jüngstes Beispiel ist die aktuell noch fehlende Anlage an der Osterstraße.

Zusätzlich zu den im öffentlichen Raum vorhandenen Anlagen gilt es jedoch, weitere Potenziale zu nutzen und dabei auch den Einzelhandel, z.B. größere Supermärkte, einzubeziehen. In Berlin beispielsweise gilt seit 2016 eine Regelung in der Bauordnung, dass in (neu- oder umgebauten) Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche größer als 400 Quadratmeter eine öffentlich zugängliche (Kundinnen- und Kunden-)Toilette verpflichtend angeboten werden muss.

Eine vergleichbare Regelung, welche zugleich die Anforderungen des Handels sowie den Komfort für Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, ist auch für Hamburg bzw. Eimsbüttel wünschenswert, um das Angebot an nutzbaren Toiletten zu vergrößern.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dafür einzusetzen, dass in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten - beispielsweise im Einzelhandel - zu erweitern. Dazu soll bei einer Novelle der HBauO eine Regelung aufgenommen werden, die für größere Einrichtungen/Geschäften die Pflicht zur Vorhaltung einer Toilette vorsieht.

 

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion

 

Anhänge

keine