Freigabe von Wänden auf dem A7 Deckel in Stellingen für Graffitikünstler Drs. 21-2764, Beschluss der BV vom 31.03.2022
Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Ö 5.2
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Autobahn GmbH, Niederlassung Nord nimmt wie folgt Stellung zu der o.g. Anfrage der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 31.03.2022:
Die AdB, Niederlassung Nord, steht der Freigabe von Wänden an Bauwerken Ihrer Zuständigkeit grundsätzlich positiv gegenüber.
Aktuell werden generelle Grundsätze zum Umgang mit Anfragen bzgl. farblicher Gestaltung von Bauwerksflächen der Autobahn durch Dritte aufgestellt.
Die Entscheidung ob und in welchen Umfang Wände für Graffitikünstler freigegeben werden können, obliegt der zuständigen Niederlassung, eine generelle Genehmigung kann definitiv nicht erteilt werden.
Für die Entscheidung müssen bauwerkstechnische, betriebliche und verkehrliche Belange geprüft werden. Zudem müssen auch die Inhalte der Gestaltung und die Frage der Instandhaltung mit dem Vorhabenträger im Rahmen eines Nutzungsvertrages geregelt werden.
Aktuell in Abstimmung befindliche Nutzungsbedingungen in Kürze und nicht abschließend zusammengefasst:
Die Niederlassung Nord hat bezüglich einer Anfrage zum Bauwerk Heidlohstraße bereits erste Gespräche niederlassungsintern als auch mit dem zuständigen Bezirksamt und dem Polizeikommissariat aufgenommen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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