21-3124

Freigabe der Einbahnstraße Riekbornweg für den Radverkehr in beide Richtungen Beschluss der BV vom 19.05.2022, Drs. 21-2957

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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22.08.2022
21.07.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) des PK 24 nimmt wie folgt Stellung:

 

Der Riekbornweg ist eine kleine Ringstraße (ca. 400 Meter lang) welche von der Oldesloer Straße abgeht und auch wieder auf diese führt.

Im nordöstlichen Teil ist der Riekbornweg ca. 70 Meter in beide Richtungen befahrbar, um den dortigen ALDI-Markt anfahren und beliefern zu können.

 

Aus hiesiger Sicht ist eine Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in beide Richtungen nicht möglich, da sich im Straßenverlauf zwei nahezu rechtwinklige Kurven befinden.

Dort sind die Sichtverhältnisse nicht ausreichend, um als Radfahrer gefahrlos entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren zu können. Durch die Kürze der Straße ist der geringe Umweg aus Gründen der Verkehrssicherheit hinnehmbar.

 

Zu dem angesprochene Bereich des gemeinsamen Geh- und Radweges - von der Wählingsallee kommend - sollte tatsächlich eine Erleichterung für den Radfahrer geschaffen werden. Um den Radfahrer dann sicher auf die Fahrbahn leiten zu können, müsste seitens des Bezirksamtes der Gehweg abgesenkt werden. Grundsätzlich darf vor einem abgesenkten Bordstein nicht geparkt werden.  Da eine Absenkung aber sehr häufig übersehen wird, sollte in diesem Bereich ggfs. zusätzlich eine Grenzmarkierung VZ 299 aufgebracht werden. Eine Sperrfläche wäre in diesem Fall keine Alternative, da diese auch nicht von dem Radfahrer überfahren werden dürfte.

Ein VZ 220-20 wird gegenüber des Geh- und Radweges von der Wählingsallee kommend angeordnet und installiert.

 

Der Beginn der Tempo-30-Zone auf Höhe der Feuerwehr liegt ca. 50 Meter hinter dem Einmündungsbereich. Das Schild kann ggfs. 10-15 Meter weiter in Richtung Oldesloer Straße versetzt werden. Grundsätzlich ist es aus hiesiger Sicht aber entbehrlich, da ein Fahrzeugführer nach dem Abbiegevorgang Zeit benötigt, um sich zu orientieren und so auch bewusst das VZ wahrzunehmen.

Außerdem ist es eher unwahrscheinlich, nach einem Abbiegevorgang, auf dieser kurzen Strecke auf Tempo 50 zu beschleunigen.

 

Der Punkt, den Riekbornweg auf unklare Ausschilderung zu überprüfen, müsste näher erläutert werden. Seitens der StVB PK 24 konnte keine unklare Beschilderung festgestellt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine