21-0954

Förderung von Schutzimpfungen

Antrag

Letzte Beratung: 30.04.2020 Hauptausschuss Ö 7.13

Sachverhalt

Die Covid 19 Pandemie führt dazu, dass insbesondere ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, wie Bluthochdruck, Diabetes, Herzinsuffizienz, immunsupprimierte Menschen (z.B. nach Organtransplantation, Tumorpatienten unter Chemotherapie) usw. ein geschwächtes Immunsystem haben und dadurch gefährdet sind, einen schweren Verlauf der Covid 19-Erkrankung zu erleiden als jüngere und primär gesunde Menschen.

Grundsätzlich dient ein guter und breit angelegter Impfschutz gegen Krankheiten nicht nur vielen Menschen, vor allem den gesundheitlich schwachen Menschen, sondern auch der Aufrechterhaltung von Krippen, Ganztageskindergärten, Schulen, Universitäten, Behörden und Wirtschaftsbetrieben.

Die Bevölkerung und die Bediensteten von Einrichtungen und Wirtschaftsbetrieben werden durch einen breit angelegten Impfschutz vor Erkrankungen geschützt und schützen zugleich die Menschen in ihren Arbeitsbereichen.

Zahlreiche Menschen versterben, wenn kein ausreichender Impfschutz besteht. Insbesondere bei Neuauftreten von infektiösen Krankheiten, wie z.B. Covid 19, dient ein guter Impfschutz gegen schwere Krankheitsverläufe und der Aufrechterhaltung von Einrichtungen und Wirtschaftsbetrieben.

Zu den als notwendig angesehenen Impfungen gehören laut „Ständiger Impfschutzkommission“ (STIKO) des Robert Koch Instituts die gängigen Impfungen, wie sie in den immer wieder aktualisierten Impfkalender als Empfehlung altersabhängig aufgeführt sind, wie z.B. Influenza-, Polio-, Pneumokokken-, Masern-, Mumps-, Röteln-, Diphterie-, Tetanus-, Herpes Zoster-Impfungen usw.

Ein ausreichender Impfschutz, beispielsweise gegen Pneumokokken, verringert zudem die Gefahr von Parallelinfektionen mit den damit verbundenen Gesundheitsrisiken,


 

 

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