Flächeneffizienz nutzen: privaten Fahrradhäuschen eine Zukunft geben (Drs. 22-0368, BV-Beschluss vom 28.11.2024) und Digitale Möglichkeiten nutzen Stellplatzvermittlung für Fahrradhäuschen verbessern (Drs. 22-0263, BV-Beschluss vom 17.10.2024)
Letzte Beratung: 05.11.2025 Mobilität Ö 5.1
Zu Drs. 22-0368:
Zu 1.) bestehende Fahrradhäuschen auch in Zukunft Bestand haben:
Anträge für die Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis von bestehenden Fahrradhäuschen werden durch MR 1 geprüft und um 2 Jahre verlängert, außer es sprechen Belange des Bezirksamtes oder des konkreten Ortes dagegen. Falls bestehende Fahrradhäuschen durch Straßenbaumaßnahmen tangiert sind, werden diese im Umfeld des aktuellen Standortes erhalten, falls eine private Nutzung weiterhin gewünscht ist. Ggf. sind Standortanpassungen im öffentlichen Raum erforderlich.
Zur Unterstützung der Instandhaltung kann eine Förderung der nachweislichen Kosten in Höhe von 50% bzw. maximal 3.500 € gewährt werden.
Zu 2.) dass bei Anträgen für neue privat initiierte Fahrradhäuschen zuerst geprüft wird, ob alternativ eine Aufstellung einer adäquaten Lösung durch die städtische P + R-Betriebsgesellschaft mbH an dortiger Stelle den Antragstellenden vorgeschlagen wird. Ansonsten sollen auch weiterhin privat initiierte Fahrradhäuschen errichtet werden können,
Zum Stand Radboxen durch P + R:
Das Pilotprojekt Radboxen befindet sich derzeit in der finalen Projektphase. Nach Ende des zweiten Vermietungszeitraums (Ende Juli) wird eine abschließende Evaluierung der Ergebnisse stattfinden, um auf dieser Basis Grundlagen für den weiteren Betrieb abzuleiten und eine Entscheidung für ein Radboxen-Modell zu treffen. Dieses wird anschließend als neues Element für gesichertes Quartiersparken die bestehenden Modelle des Radparkens (Sammelschließanlagen etc.) ergänzen. Für die drei Radboxen-Pilotstandorte im Bezirk Eimsbüttel (Bornstraße 2, Rutschbahn 19, Rappstraße 16) mit insgesamt 30 Fahrradplätzen wird seitens der P+R GmbH eine Verlängerung der Sondernutzungen und dann eine Neuvermietung angestrebt.
Die privat betriebenen Fahrradhäuschen werden als Basis des gesicherten Fahrradparkens im Quartier auch zukünftig Bestand haben und durch Angebote wie bspw. einen bestimmten Typ einer Radbox, die sich durch den Pilotversuch als sinnvoll und machbar herausstellen, sukzessive ergänzt werden. Ein bezirksweiter Austausch aller bestehenden Standorte durch Radboxen der P + R ist generell nicht vorgesehen.
Bis auf Weiteres besteht daher die Möglichkeit, bei MR 1 auch neue „alte“ Fahrradhäuschen für den privaten Betrieb für einen Zeitraum von 5 Jahren zu beantragen. Bei konkreten Anträgen ist vorgesehen, die P+R im Falle einer ersten positiven bezirklichen Standortprüfung einzubeziehen, um die alternative Aufstellung einer Radbox eines durch die P+R betriebenen gesicherten Radparkangebots zu prüfen.
Die hamburgweiten Informationen zur Antragstellung von privat betriebenen Fahrradhäuschen sind hier abzurufen:
https://fhh1.hamburg.de/Dibis/merk/Fahrradhaeuschen-Info_NEU_2025.pdf.
Bisher sind bei MR erste Anfragen eingegangen, jedoch keine neuen konkreten Anträge gestellt worden. Die finanzielle Unterstützung der Antragstellenden ist dabei grundsätzlich über das PSP Fahrradparken aus dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr möglich.
Zu 3.) gemeinsam mit Politik und Nutzer:innen in einen systematischen Prozess eingestiegen wird, bei dem auch gestalterische Fragen thematisiert werden. Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 17.10.2024 – Drucksache 22-0263 - Digitale Möglichkeiten nutzen – Stellplatzvermittlung für Fahrradhäuschen verbessern.
Kapazitäten für einen entsprechenden Beteiligungsprozess sowie eine Stellplatzvermittlung stehen auf bezirklicher Ebene nicht zur Verfügung. MR 2 setzt sich bei der BVM dafür ein, das Thema einer möglichen Betreuung der bestehenden Fahrradhäuschen im Rahmen der langfristigen Radparkenstrategie zu prüfen und dadurch eine geregelte und effiziente Ausnutzung der Standorte im öffentlichen Raum zu ermöglichen.
Zu Drs. 22-0263:
Zu 1.) die Erstellung einer geeigneten und entsprechend aktuell gehaltenen Website mit Infos zur Fahrradhäuschen-Stellplatzvermittlung und den Kontaktdaten der dafür jeweils zuständigen Dienststelle zu veranlassen,
Zu 2.) an den Fahrradhäuschen im Bezirk einen geeigneten Hinweis auf diese Informationswebsite, z.B. auch in Form eines QR-Codes, anbringen zu lassen
MR hat sich dafür eingesetzt, eine hamburgweite Lösung für die Information der Beantragung und Vermittlung von Fahrradhäuschen anzustoßen. Über die UAG Fahrradparken im Rahmen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr wird angestrebt, die Stellplatzvermittlung bezirksübergreifend zu verbessern und von Seiten der BVM zu unterstützen. Geprüft wird, ob über das Projekt Radkultur ein einheitlicher Sticker im Radkultur-Design mit einem QR-Code entwickelt wird, der dann an den jeweiligen Fahrradhäuschen angebracht werden kann. Dieser sollte dann auf eine einheitliche Webseite mit weiteren Informationen und Kontakten führen. Hier soll je Bezirk eine E-Mailadresse angegeben werden, um den Kontakt zu Fahrradhäuschen- Eigentümer:innen zu vermitteln.
Aktuell sind Informationen hier abrufbar, die in diesem Jahr aktualisiert wurden: https://fhh1.hamburg.de/Dibis/merk/Fahrradhaeuschen-Info_NEU_2025.pdf
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.