21-0038

Fläche für eine Bauwagengruppe in Lokstedt bereitstellen

Antrag

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11.07.2019
Sachverhalt

 

Seit dem Sommer 2016 versucht eine Gruppe von zehn Menschen, im Stadtteil Lokstedt eine Bauwagengruppe zu gründen. Es soll die erste Bauwagengruppe in Hamburg sein, die ohne Besetzung und ganz legal eine Heimat findet.

 

Nach intensiven Diskussionen um einen möglichen Standort sollen diese zehn jungen Menschen in Abstimmung mit Bezirksverwaltung und Fachbehörde  mit ihren Bauwagen künftig eine Parkplatzfläche in Lokstedt beziehen. Diese liegt neben der französischen Schule Lycée Antoine de Saint-Exupéry de Hambourg (LFH) mit 900 Schülerinnen und Schülern sowie Kita-Kindern. Dies führte – nicht zuletzt aufgrund von Kritik an vermeintlich mangelnden Parkplätzen für Eltern - zu einem Konflikt, der die Bezirkspolitik in der vergangenen Wahlperiode zeitweise intensiv beschäftigte.

 

Schließlich wurde im Juni 2017 eine befristete Baugenehmigung für die Errichtung des Bauwagenplatzes  ausgestellt. Allerdings ist zwischen der Bauwagengruppe und dem vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) beauftragten Immobilienunternehmen bislang kein Pachtvertrag für das Grundstück zustande gekommen. Dafür gilt es nun, nach jahrelangem Verzug erneut die Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Da die genaue Lage des geplanten Bauwagenplatzes zwischenzeitlich geändert wurde, ist eine erneute Genehmigung erforderlich. Diese kann erteilt werden, sobald eine abwasserrechtliche Genehmigung vorliegt: Da die Leitungsführung über Grundstücke des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erfolgen soll, ist hierfür die Eintragung einer Baulast bzw. eine Zustimmung des LIG erforderlich.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

1)      Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, eine erneute Baugenehmigung für einen Bauwagenplatz mit 12 Wagen auszustellen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Vor dem Bezug der Fläche soll zügig eine Information der Anwohnerinnen und Anwohner durch die Verwaltung in schriftlicher Form erfolgen.

 

2)      Zudem wird die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg sowie das beauftragte Immobilienunternehmen zu ersuchen, den Pachtvertrag kurzfristig im Sinne aller Beteiligten abzuschließen.

 

3)      Dem für den Regionalbereich zuständigen Ausschuss sollte etwa drei Monate nach Einrichtung über den Stand des Projekts sowie das Zusammenleben berichtet werden.

 

 

Ali Mir-Agha, Jim Martens, Lutz Schmidt und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

 

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