21-3998

Finanzierung des Kulturhauses Eidelstedt dauerhaft sichern

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.08.2023
20.07.2023
29.06.2023
Sachverhalt

Zwischen 2020 bis 2022 wurde das Eidelstedter Bürgerhaus mit Mitteln von Bund und Land sowie mit Sondermitteln der Bezirksversammlung Eimsbüttel umgebaut und erweitert. Durch die Modernisierung entstehen dem Trägerverein des Kulturhauses Eidelstedt allerdings höhere Betriebs- und Nebenkosten, deren Höhe noch nicht abschließend beziffert werden kann, die aber derzeit auf mindestens 31.000 € pro Jahr geschätzt werden. Diese Mehrkosten sind durch die Zuwendungen aus der Rahmenzuweisung für Stadtteilkulturzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten nicht gedeckt.

Darüber hinaus wurde die mit der Drucksache 21-3403 beschlossene Zuwendung für das Kulturhaus Eidelstedt aus der Rahmenzuweisung nicht in voller Höhe an das Kulturhaus Eidelstedt übertragen, sondern teilweise vom Bezirksamt zur Deckung eines Teils der Miet-bzw. Betriebskosten des Vereins mit den entsprechenden Forderungen des Bezirksamtes verrechnet. Diese Vorgehensweise hat zu der derzeit zu beobachtenden unklaren Finanzsituation beigetragen. Vor dem Hintergrund des Spezifizierungsvorbehalts der Rahmenzuweisungen durch die Bezirksversammlung gemäß § 41 Abs. 2 BezVG und der zurzeit noch in vielerlei Hinsicht zu klärenden Situation, sollten möglichst klare Finanzströme angestrebt und die Zuweisung als Ganzes im vollen Umfang gewährt und ausgekehrt werden.

Vor dem Hintergrund der akuten Unsicherheiten hinsichtlich einer auskömmlichen Finanzierung des Bürgerhauses sollte eine Entscheidung über die Bereitstellung bezirklicher Sondermittel schnellstmöglich getroffen werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

  1. Zur Deckung des Fehlbetrages der Miet-/bzw. Betriebskosten des steeedts in den Jahren 2023/2024 wird dem Kulturhaus Eidelstedt aus bezirklichen Sondermitteln einmalig ein Betrag in Höhe von bis zu 100.000 € zur Verfügung gestellt.
  2. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, den Mehrbedarf für die Jahre ab 2025 für das Kulturhaus Eidelstedt für den nächsten Doppelhaushalt gegenüber der Finanzbehörde anzumelden.
  3. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten sicherzustellen, dass die Zuwendung aus der Rahmenzuweisung für Stadtteilkulturzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten ab dem 2. Halbjahr 2023 gemäß Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 21-3403) nicht vorab mit Miet- und/oder Betriebskosten verrechnet, sondern in vollem Umfang an das Kulturhaus Eidelstedt gewährt und ausgekehrt wird.
  4. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten über den weiteren Klärungsprozess zu der Finanzierung der Miet- und Betriebskosten des steeedt bzw. des Kulturhauses Eidelstedt regelmäßig im Rahmen eines ständigen Tagesordnungspunktes im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport zu berichten.

 

Gabor Gottlieb, Ernst Christian Schütt, Dagmar Bahr und Janina Satzer und SPD-Fraktion

 

 

Anhänge

keine