Finanzierung des Kulturhauses Eidelstedt dauerhaft sichern
Letzte Beratung: 10.08.2023 Hauptausschuss Ö 10.2
Zwischen 2020 bis 2022 wurde das Eidelstedter Bürgerhaus mit Mitteln von Bund und Land sowie mit Sondermitteln der Bezirksversammlung Eimsbüttel umgebaut und erweitert. Durch die Modernisierung entstehen dem Trägerverein des Kulturhauses Eidelstedt allerdings höhere Betriebs- und Nebenkosten, deren Höhe noch nicht abschließend beziffert werden kann, die aber derzeit auf mindestens 31.000 € pro Jahr geschätzt werden. Diese Mehrkosten sind durch die Zuwendungen aus der Rahmenzuweisung für Stadtteilkulturzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten nicht gedeckt.
Darüber hinaus wurde die mit der Drucksache 21-3403 beschlossene Zuwendung für das Kulturhaus Eidelstedt aus der Rahmenzuweisung nicht in voller Höhe an das Kulturhaus Eidelstedt übertragen, sondern teilweise vom Bezirksamt zur Deckung eines Teils der Miet-bzw. Betriebskosten des Vereins mit den entsprechenden Forderungen des Bezirksamtes verrechnet. Diese Vorgehensweise hat zu der derzeit zu beobachtenden unklaren Finanzsituation beigetragen. Vor dem Hintergrund des Spezifizierungsvorbehalts der Rahmenzuweisungen durch die Bezirksversammlung gemäß § 41 Abs. 2 BezVG und der zurzeit noch in vielerlei Hinsicht zu klärenden Situation, sollten möglichst klare Finanzströme angestrebt und die Zuweisung als Ganzes im vollen Umfang gewährt und ausgekehrt werden.
Vor dem Hintergrund der akuten Unsicherheiten hinsichtlich einer auskömmlichen Finanzierung des Bürgerhauses sollte eine Entscheidung über die Bereitstellung bezirklicher Sondermittel schnellstmöglich getroffen werden.
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Gabor Gottlieb, Ernst Christian Schütt, Dagmar Bahr und Janina Satzer und SPD-Fraktion
keine
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