21-4039

Fernwärme Ausbau und Anschlussmöglichkeiten in Eimsbüttel vorstellen Beschluss der BV vom 29.06.2023 - Drs. 21-3958

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.09.2023
10.08.2023
Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt wir folgt Stellung:

Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und der damit erforderliche Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung sind wichtige Maßnahmen, um die ambitionierten Klimaschutzziele der Freien und Hansestadt Hamburg zu erreichen.

Die der Zweiten Fortschreibung des Klimaplans zugrunde liegenden Planungen des Senats zum Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung – zu der neben der Fernwärme auch Nahwärme und Quartiersnetze zählen – sehen vor, dass diese Art der Wärmeversorgung bis 2030 mindestens 35 Prozent und bis 2045 mindestens 50 Prozent des Endenergieverbrauchs für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser in Hamburger Gebäuden („Wärmebedarf der Gebäude“) ausmachen soll.

Konkrete, gebietsspezifische Planungen zum Wärmenetzausbau werden derzeit von der BUKEA als zuständige Behörde sowie von den in Hamburg aktiven Wärmenetzbetreibern und auch von der Wohnungswirtschaft selbst (Quartierskonzepte) erstellt. Sie orientieren sich im Wesentlichen an der Stadtentwicklung und der Kundennachfrage sowie an technischen und wirtschaftlichen Kriterien. Eine Ausbauplanung auf Stadtteilebene ist aktuell in Erarbeitung. Im Rahmen der sog. kommunalen Wärmeplanung wird die BUKEA als zuständige Behörde Grundlagen für einen geordneten und angemessenen Ausbau der Fernwärme schaffen.

Vor diesem Hintergrund sieht die BUKEA zunächst von einer Referentenentsendung ab.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine