21-1382

Ferdinand-Streb-Saal: Störungen und Unzulänglichkeiten der Kommunikationsgeräte beheben Drs. 21-0596, Beschluss der BV vom 30.01.2020

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.10.2020
Sachverhalt

Das Fachamt Interner Service hat folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. initiiert:

 

Schon seit längerer Zeit werden die Sitzungen im Ferdinand-Streb-Saal durch Störungen der Mikrofon / Lautsprecheranlage zur Geduldsprobe der Abgeordneten und Besuchenden. Ohrenbetäubendes Krachen oder Rückkopplungen stören den Sitzungsablauf erheblich. Zudem ist die Verständigung und Verständlichkeit in den Ausschusssitzungen häufig, wegen fehlender Einzelmikrofone der Abgeordneten, abhängig vom Stimmvolumen der Redenden. Besuchende und Abgeordnete können oft nicht den Redebeiträgen folgen, weil diese  akustisch nicht wahrzunehmen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass die Redenden häufig in Richtung Vorsitzende / Präsidium sprechen. Ältere Abgeordnete, Besuchende sowie die Seniorenvertretung sind besonders davon betroffen.“

 

 

  • Gemäß Auskunft der beauftragten Fachfirma sind mit größter Wahrscheinlichkeit Funkeinstreuungen von Außerhalb bei nicht genutzten Funkverbindungen zwischen den vorhandenen Handmikrofonen und den Empfängern verantwortlich. Um diese mögliche Fehlerquelle auszuschließen wurden die etwa 10 Jahre alten Handmikrofone durch neue ersetzt, die zudem auf weniger ausgelasteten Frequenzen operieren können. Als Ergänzung wurden alle Gremienbetreuenden geschult, alle nicht genutzten Funkstrecken stummzuschalten (Mute). Im Testbetrieb unter den derzeitigen Sitzungsbedingungen haben sich keine Störungen gezeigt.

 

Zu prüfen ist ob es sinnvoll sein könnte, die Abgeordneten vermehrt mit einzelnen Konferenzmikrofonen auszustatten.

 

  • Die beschriebenen Verständigungsschwierigkeiten können als relevanter Handlungsaspekt nicht nachvollzogen werden. Die Sitzanordnung der Ausschüsse im Viereck und die mikrofonlose Kommunikation in den Sitzungen müsste auch für  anwesende Gäste mit normaler Hörkapazität zu ausreichendem Lautstärkepegel  hren. Die Ausstattung der Ausschussmitglieder mit jeweils einem eigenen Mikrofon würde etwa 13.500 EUR kosten und steht in keinem Verhältnis zu einem nur vage erfassbaren Bedarf.

 

Ähnliche Probleme gibt es auch bei der Verwendung des Beamers im Ferdinand-Streb-Saal, dieser wird in fast jeder Sitzung ein- oder mehrmals bei verschiedenen Präsentationen angewendet. Ab Mitte des Saals sind diese für den hinteren Teil nicht oder kaum noch lesbar. Immer wieder müssen Abgeordnete zur Leinwand gehen, um die für sie wichtigen Informationen überhaupt erkennen zu können. Das trauen sich anwesende Besuchende nicht. Sie sind von den Informationen dann gänzlich ausgeschlossen.

 

Es wird angestrebt, dass parallel zum Beamerbetrieb auch WLAN-gestütztes Streaming der HDMI-Quelle auf Handys, Tabletts oder Notebooks der Abgeordneten und/oder Besucher*innen realisiert wird“.

 

  • Die Installation einer Streaminglösung wurde geprüft.
    • Die Kosten würden etwa 1.600 EUR betragen (W-LAN Accespoint, HDMI-Splitter und Streamingdecoder).
    • Der Aufwand für die Administration ist sehr hoch, da nur individualisierte Zugriffe möglich sein dürfen (Datenschutz / Nutzbarkeit auch vor der Tür des Saales im nicht-öffentlichen Teil). Es müsste für jede nutzende Person (auch Gäste) eine Einverständniserklärung eingeholt und die Zugangsdaten zum Accespoint zugewiesen werden.
    • Kosten und insbesondere Ressourceneinsatz stehen in keinem Verhältnis zum Bedarf. Alternativ wird derzeit die Anschaffung einer größeren Leinwand und damit eine größere Bilddarstellung umgesetzt, um die Sichtbarkeit von Präsentationen zu verbessern. Sollte dies nicht ausreichen, kann diese Entscheidung überdacht werden.
    • Im Übrigen wird derzeit auch die Verkabelung der Beamertechnik erneuert, da es hier zu Störungen in der Verkabelung gekommen ist und zudem eine HDMI-Verkabelung ein besseres Bild ermöglicht als eine VGA-Verkabelung.

 

Es soll zudem eine Regresspflicht des Herstellers sowie eine Nachrüstung einer Induktionsschleife bzw. Funkübertragungsanlage überprüft werden.“

 

  • r die (höchstwahrscheinlich) verantwortlichen Komponenten (Handhelds: 10 Jahre alt und haben altersbedingte Fehler (Sendefrequenzband überfüllt / Absicherung der Funkstrecke vor Einstreuungen veraltet)) kann niemand in Regress genommen werden.

 

  • Die Ausrüstung des Saales mit einem Hörschleifensystem würde etwa 3.500 EUR kosten. Gemessen an dem bisherigen geringen Bedarf stehen diese Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen. Sollte sich aufgrund zunehmender Anfragen und nicht ausreichender individueller Hörhilfen größere Bedarfe ergeben, kann diese Entscheidung überdacht werden.

 

 

Anhänge

keine