21-3501

Fehlende Öffentliche WC-Anlagen in Grünanlagen, auf Spielplätzen und Plätzen HA-Beschluss vom 21.07.2022 - Drs. 21-3053

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.01.2023
09.01.2023
Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung:

Der Wunsch nach einem möglichst flächendeckenden Angebot an öffentlichen Toiletten ist nachvollziehbar. Der Senat hat die ihm zur Verfügung gestellten Steuermittel jedoch auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwenden. Im Hinblick auf die vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben ist eine flächendeckende Versorgung angesichts der Kostenintensität von öffentlichen Toiletten jedoch nicht leistbar. Die BUKEA muss ihre Planungen daher im Rahmen der erforderlichen Priorisierungen gestalten. Vor diesem Hintergrund wird eine Realisierung von WC-Anlagen in „Quartier-Parks“, die keine überregionale Ausstrahlung haben und dem Charakter nach überwiegend von Anliegenden, die aufgrund der örtlichen Nähe Zugang zu ihren private WC-Anlagen haben, genutzt werden, nicht angestrebt.

 

Die im Sachverhalt der Drs. 21-3053 formulierte Darstellung: „Für einen möglichen Standort um den Fanny-Mendelssohn-Platz und Unnapark beispielsweise, prüfte die BUKEA verschiedenen Standorte, sah jedoch keine Chancen, für die Realisierung einer öffentlichen Toilette (Drucksache 21-2537).“ ist aus Sicht der BUKEA nicht vollständig bzw. verkürzt dargestellt. Die Standorte wurden von anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg abgelehnt. Die BUKEA hat mit E-Mail vom 31. März 2022 an die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Eimsbüttel zur gewünschten WC-Anlage am Unnapark/Fanny-Mendelssohn-Platz/Osterstraße angeregt, dass ihr aktuelle Ansprechpersonen des Bezirksamtes genannt werden. Hierzu gab es bisher seitens des Bezirksamtes keinerlei Rückmeldung. Daher sehen die BUKEA bzw. die Stadtreinigung Hamburg (SRH) von einer Entsendung von Referent:innen ab.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die BUKEA zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1a:

 

Seitens der SRH und der BUKEA gibt es keine Planungen zu einer öffentlichen Toilette im Wehberspark.

 

Zu 1b:

 

Siehe Vorbemerkung. Zusätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass die Umsetzung eines möglichen WC-Projektes unabhängig von standort- und genehmigungsbedingten Realisierungsfaktoren auch weiterhin unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht, die kurz- bis mittelfristig nicht disponibel sind.

 

Zu 2:

 

Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen befinden sich in zumutbarer Entfernung bereits öffentliche, von der SRH betriebene Toiletten-Anlagen bzw. sich in ihrer Zuständigkeit befindende Kiosk-WC-Anlagen. Hinsichtlich des Lindenparks befindet sich am S-Bahnhof Sternschanze eine Automatik-Toilette und in der Straße Schulterblatt eine niedrigschwellige genderneutrale WC-Anlage. Die Kiosk-WC-Anlagen Bismarckstraße 51 und 151 versorgen den Grünzug Isebekkanal mit öffentlich zugänglichen Toiletten. Im Umfeld des Innocentialparks befindet sich an der Klosteralle 69 ebenfalls eine Kiosk-WC-Anlage. Ergänzend können die öffentlich zugänglichen Toiletten des Bezirksamtes Eimsbüttel, beispielsweise im Kundenzentrum, genutzt werden.

 

Zu 3:

 

Derzeit bestehen keine Planungen. Sofern eine Einigung zum Fanny-Mendelssohn-Platz erzielt werden würde, wäre eine barrierefreie geschlechterneutrale Toilettenanlage zu favorisieren.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

keine