21-2869

Fahrradhäuschen weiterhin in Eimsbüttel ermöglichen (Anttwort zur Drs. 21-2637)

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.04.2022
Sachverhalt

Diese MdV dient der Beantwortung von insgesamt  13 Fragen zum aktuellen Bestand an genehmigten Fahrradhäuschen und ausgezahlte Zuschüsse, die der Verwaltung von den Mitgliedern  des Mobilitätsausschusses in der Sitzung am 2.02.2022 gestellt wurden. Sie soll u.a. dazu dienen, die Entscheidung zur Drucksache 21-2637

 

Fahrradhäuschen weiterhin in Eimsbüttel ermöglichen

 

vorzubereiten.

 

 

Folgende Fragen wurden der Verwaltung von den Mitgliedern  des Mobilitätsausschusses in der Sitzung am 2.02.2022 gestellt, die wie folgt beantwortet werden:

 

  1. Wie hoch sind die Eigenanteile der Benutzer:innen?

Grundsätzlich ist das Modell Typ Ottensen die Vorgabe der Verwaltung. Das Modell wird von verschiedenen Herstellern angeboten. Je nach Art der Verkleidung kann der Preis variieren (Holz- oder Recyclingverkleidung). Der bekannte aktuelle Preis  liegt derzeit bei knapp 10.000 € für die Lieferung und Errichtung eines Fahrradhäuschens für 12 Fahrräder. Der Zuschuss beträgt bis zu 3.500 €. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil  von 6.500 € für die Errichtung eines Häuschens. Auch die Kosten für die Instandsetzung werden bis zu 50 % auf Nachweis gefördert.

 

  1. Sind die Häuschen für E-Bike geeignet?

Nein, da die Aufhängung der Fahrräder an einer Spindel erforderlich ist. Das Aufhängesystem ist nach unserem Kenntnisstand nicht für das Gewicht eines E-Bikes ausgelegt.

 

  1. Wie handhabt die Verwaltung Leerstände in den Häuschen?

Ein Leerstand kann aus Datenschutzgründen nicht aktiv ermittelt werden, da der Betrieb der Häuschen privat – durch den jeweiligen Ansprechpartner / Antragsteller) verwaltet wird.

 

  1. Wie erfahren Radfahrer:innen, die einen Platz suchen vom Leerstand?

Die Standorte der genehmigten Fahrradhäuschen sind im Internet über das Geoportal abrufbar. Besteht Interesse, können Suchende eine Anfrage über die Seite der Freien und Hansestadt Hamburg (https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11256614/) an MR stellen. MR gibt dann diese Anfrage an die uns bekannten Antragsteller/ Eigner/ Betreiber der jeweiligen bestehenden Häuschen mit der Bitte um Kontaktaufnahme, weiter. Aufgrund der Datenschutzrichtlinien werden keine privaten Kontaktdaten der Besitzer herausgegeben.

 

  1. Wie viele Fahrradhäuschen befinden sich derzeit im öffentlichen und privaten Raum im Bezirk Eimsbüttel?

Im öffentlichen und privaten Raum sind aktuell 238 Häuschen genehmigt.

  1. Wie viele Anträge sind seit 2020 eingegangen?

Es sind 28 neue Anträge bis Stand März 2022 bei MR eingegangen.

 

  1. Wie viele Anträge wurden seit 2020 verlängert?

Es sind 40 Verlängerungen bis Stand März 2022 bei MR eingegangen. Weitere 160 Anträge sind zu erwarten, da deren Anträge auf Sondernutzung in diesem Jahr auslaufen werden.

 

Wie viele Anträge wurden seit 2020 abgelehnt?

 

Es wurden 26 Anträge abgelehnt.

 

  1. Aus welchen Gründen wurden die Anträge abgelehnt?

Die Ablehnungsgründe sind sehr vielfältig und hängen von den jeweiligen Bedingungen des gewünschten Aufstellungsortes bzw. dessen Umfeld ab (Einzelfallprüfung). Dies können z.B. sein:

  • Es steht ein ausreichender Platz auf Privatgrund zur Verfügung, sodass der begrenzte öffentliche Raum nicht genutzt werden muss.
  • Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Sichtbehinderung, Störung der Sichtdreiecke etc.,
  • Beeinträchtigte Feuerwehrtrasse, Feuerwehraufstellfläche,
  • hoher Kfz-Parkdruck im Quartier,
  • wertvolle Vegetationsfläche wird beeinträchtigt, Überbauung des Wurzelbereichs von Straßenbäumen,
  • beantragter Standort hat keinen Bezug zum Wohnort,
  • denkmalgeschützte Fassade, Denkmal, Erhaltungsverordnung,
  • störende Häufung,
  • Sicherheitsbereich jüdische Gemeinde,
  • Verbleibende nutzbare Gehwegfläche liegt unter 1,5 Meter und ist damit zu schmal (s. Barrierefreiheit),
  • Verengung der Fahrbahn unter 3 Meter,
  • Abstand zum Gebäude zu gering, tiefliegende Fenster des angrenzenden Wohnhauses werden beeinträchtigt.
  • Beschwerde von anderen Mietern/Eigentümer (z.B. wegen Sichtbehinderung etc.),

 

  1. Finanzielle Übersicht: wie viele Zuschüsse wurden in den letzten Jahren bewilligt? Wie hoch waren die jeweiligen Zuschüsse?

 

Von 2015 bis 2022 wurden 18 Neustellungen bewilligt und damit insgesamt ein Zuschuss von 63.000 € ausgezahlt. Gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum 6 Instandsetzungen bezuschusst. Hierfür wurden ca. 10.000 € ausgezahlt (50% der Summe aus den jeweils eingereichten Rechnungen).

 

  1. Wie wird die Finanzierung kontrolliert?

Die Auszahlung der Förderung von 3.500 € fließt nach Rechnungstellung direkt an die Firma, die das Häuschen errichtet hat. Die Förderung wird erst nach der erfolgreichen Abnahme des Häuschens vor Ort ausgezahlt.

 

  1. Gibt es Nutzungsnachweise (Sondernutzung?)?

Ein Zutrittsrecht durch die Verwaltung während des Betriebs der Häuschen im Rahmen des Sondernutzungsantrages besteht nicht, da diese privat betrieben werden.

 

  1. Welche Verpflichtungen haben die Nutzer (bzgl. Pflege)?

 

Der Zustand der Fahrradhäuser wird von MR regelmäßig persönlich quartiersweise kontrolliert. Die Aufforderung zur Pflege und zu Ausbesserungsarbeiten erfolgt dann bei Bedarf aktiv.

 

Zusätzlich muss der Betreiber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Nach Ablauf der Sondernutzung ist ein Antrag auf Verlängerung zu stellen oder das Häuschen auf eigene Kosten abzubauen bzw. zu entfernen. 

 

  1. Es fehlen Kontaktdaten an den Häuschen.

 

Aus Datenschutzgründen dürfen keine persönlichen Daten öffentlich ausgehangen werden (aber diese liegen bei MR vor s. Frage 4).

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

Anhänge

keine