Erweiterung der Internetseiten Erhaltungsverordnungen des Bezirksamtes Eimbüttel um § 250 Baugesetzbuch
Letzte Beratung: 13.12.2022 Stadtplanung Ö 5.2
Um auf die angespannte Situation auf dem Hamburger Wohnungsmarkt, auch im Bezirk Eimsbüttel, zu reagieren, hat der Hamburger Senat am 13. Juli 2021 per Verordnung die gesamte Freie und Hansestadt Hamburg als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt festgelegt. Damit wurde die Grundlage geschaffen, weitere Instrumente für den Erhalt und die vereinfachte Schaffung von bezahlbarem Wohnraum des im Juni 2021 in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes zu nutzen. Eines dieser Instrumente ist die Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. In Hamburg besteht eine solche Genehmigungspflicht stadtweit seit dem 13. November 2021 gemäß der Verordnung des Hamburger Senats über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Bildung von Wohnungseigentum nach Paragraph 250 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31.12.2025.
Die schon bestehenden Internetseiten des Bezirksamtes Eimsbüttel mit den städtebaulichen und sozialen Erhaltungsverordnungen wurde um den § 250 Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und der entsprechenden Informationen erweitert. Erhaltungsverordnungen - hamburg.de.
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