20-3610

Errichtung einer Tempo 30 Zone vor dem Bezirksamt Eimsbüttel mit gleichzeitiger Freigabe der Einbahnstraße für Fahrräder in Gegenrichtung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 25.04.2019 Bezirksversammlung Ö 10.7

Sachverhalt

 

Beratungsfolge

am

TOP

Drs.

Ergebnis

Ausschuss für Verkehr, Antrag der Fraktion DIE LINKE

03.04.2019

7.1

20-3471

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU angenommen

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel soll für die Eimsbütteler Bürger*innen gut erreichbar sein. Besonders seit der Fahrradoffensive auch für Radfahrende. Die Anschließ- und Parkmöglichkeit wurden dafür vor dem Bezirksamt durch neue Fahrradbügel und eine Fahrradluftstation verbessert. So soll der Besuch des Bezirksamtes mit dem Fahrrad attraktiver gemacht werden.

Das Publikum des Bezirksamts besteht aus allen Altersgruppen. Größere Menschengruppen (z. B. Standesamtsgäste) betreten regelmäßig die Fahrbahn. Vor dem Amt befindet sich eine Skater-Anlage für jugendliches Publikum, die häufig auch diese kleine Straße benutzen.

Radfahrende, die das Bezirksamt in Richtung Hallerstraße/Innenstadt wieder verlassen wollen, müssen umständliche Umwege über die ca. 500 Meter entfernte Oberstraße/Grindelberg machen. Bestenfalls müssen sie ca. 200 Meter mit dem Rad schieben, um die Fußgängerampel Grindelberg/Helene-Lange-Straße zu erreichen. Das führt dazu, dass Radfahrende regelwidrig den Bürgersteig dafür benutzen.

Sämtliche Anliegerstraßen des Komplexes Grindelhochhäuser sind Tempo 30-Zonen mit entsprechenden entgegengerichtetem Radverkehr, eine Ausnahme bildet nur die Straße vor dem Bezirksamt. Dort beträgt die erlaubte Geschwindigkeit 50 km/h, was nicht nachvollziehbar ist. Um die Erreichbarkeit des Bezirksamtes mit dem Fahrrad zu verbessern, beschließt die Bezirksversammlung Eimsbüttel folgendes:

 

Petitum/Beschluss

:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, die Fachbehörde aufzufordern, die Straße vor dem Grindelberg 60 – 66 beim Bezirksamt Eimsbüttel, zur Tempo 30-Zone zu erklären und gleichzeitig den Radverkehr in beide Richtungen freizugeben.

 

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keine

 

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