21-0608

Errichtung einer Tempo 30 Zone vor dem Bezirksamt Eimsbüttel Drs. 20-3610, Beschluss der BV vom 25.04.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.01.2020
Sachverhalt

Im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 17 nimmt die Verkehrsdirektion 51 zur o.g. Drucksache wie folgt Stellung.

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wäre für die Einbahnstraße vor dem Bezirksamt Eimsbüttel die Einführung einer Tempo 30 – Strecke mit der Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung möglich.

 

Der ausgeprägte Fußgänger- und Radverkehr im Zusammenhang mit dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem umliegenden Wohngebiet rechtfertigt die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h.

 

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Einrichtung einer Tempo 30-Strecke wurde am 19.12.2019 durch das Polizeikommissariat (PK) 17 an die zuständige Abteilung des Bezirksamtes Eimsbüttel gesandt. Die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.

 

Anhänge

keine