Erhalt des „Maybach“-Graffitis
Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Ö 10.6
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
Bezirksversammlung |
19.12.2019 |
21-0523 |
zurückverwiesen an den HaKuS |
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HaKuS (Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und FDP-Fraktion) |
14.01.2020 |
11.1 |
21-0523 |
Empfehlung einstimmig |
Im Heussweg 66 befindet sich an der Außenwand des Hauses ein Graffiti-Gemälde des Hamburger Künstlers Elmar Lause. Initiiert wurde die Fassadenbemalung vor rund 20 Jahren von den Betreibern des Restaurants „Maybach“, das in dem denkmalgeschützten Gebäude beheimatet ist.
Jüngst musste das Gemälde im Rahmen der Fassadenerneuerung überstrichen werden und sollte – nach den Plänen der Restaurantbetreiber und in Absprache mit den Eigentümern – im Anschluss an die Renovierungsarbeiten neu erstellt werden. Verhindert wird dies nun jedoch vom Denkmalschutzamt, das für das neue Graffiti keine Genehmigung erteilen möchte.
In seiner Argumentation weist das Amt unter anderem darauf hin, dass es sich bei dem Gemälde um eine großflächige Eigenwerbung des Restaurants handelt. Für viele Anwohner ist das Graffiti aber vielmehr ein beliebtes Kunstwerk im öffentlichen Raum, das einen bedeutenden Beitrag zum Erscheinungsbild des Viertels leistet.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine Referentin/ einen Referenten aus dem Denkmalschutzamt der Behörde für Kultur- und Medien in den HaKuS einzuladen. Es sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer Wiederherstellung bzw. einer künstlerischen Neugestaltung der Fassadengestaltung des Gebäudes im Heussweg 66 erörtert werden.
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