21-3489

Entwicklungsstand Lokales Gesundheitszentrum für Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

20.12.2022

Lfd. Nr. 191

 

Kleine Anfrage nach §24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Roland Wiegmann (Fraktion DIE LINKE)

 

Entwicklungsstand Lokales Gesundheitszentrum für Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Gemäß § 24 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sind Kleine Anfragen von der Bezirksamtsleitung zu beantworten. Daraus ergibt sich, dass die Fragen 8-10 und ebenfalls 11+12 an das Präsidium der Bezirksversammlung Eimsbüttel nicht beantwortet werden können.

 

Sachverhalt:

Der Hamburger Senat fördert in Quartieren mit besonderem sozialen Unterstützungsbedarf lokale Interdisziplinäre Stadtteil-Gesundheitszentren (ISGZ), um Menschen mit gesundheitlichen und sozialen Problemen besser zu unterstützen. In solchen Gesundheitszentren sollen medizinische Versorgung und soziale Unterstützung „Hand in Hand“ gehen.

Kernelemente von Lokalen Gesundheitszentren sind: mindestens eine haus- und/oder kinderärztliche Praxis, Sozialberatung sowie eine moderne Form der „Gemeindeschwester“ und eine Vernetzung im Stadtteil durch eine verbindliche Kooperation mit Pflegediensten, gesundheitlichen und sozialen Angeboten.

Gemeinnützige Träger:innen können sich bei der Gesundheitsbehörde um eine Förderung pro Zentrum i.H.v. 100 Tsd. Euro /anno bewerben, die Sozialbehörde fördert zusätzlich jeweils eine halbe Stelle für Sozialberatung.

Entsprechend bat die Bezirksversammlung Eimsbüttel am 27.02.2020 die Vorsitzende der Bezirksversammlung, sich bei der zuständigen Fachbehörde für ein ISGZ insbesondere in Schnelsen oder Eidelstedt einzusetzen.

Ebenso wurde der Bezirksamtsleiter gebeten, bekannte Träger in allen Stadtteilen über die Förderung zu informieren, um bei der Vergabe der Mittel in Absprache mit den angrenzenden Bezirken und der Gesundheitsbehörde eine möglichst breite Auswahl an möglichen Trägern zu gewährleisten (Drs. 21-0815).

Laut Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden vom 28.04.2020 (Drs. 21-0945) begrüßte die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) diesen Beschluss. …

In der Problem- und Potenzialanalyse Schnelsen – Zentrum Frohmestraße / Burgwedel (Drs. 21-1704) vom 08.02. 2021 wird der Aufbau eines lokalen Gesundheitszentrums Roman-Zeller-Platz noch als ‘Projektidee’ erwähnt.

 

Fragen an die Bezirksamtsleitung Eimsbüttel:

 

  1. Welche Träger wurden über die Fördermöglichkeiten von ISGZs von Ihnen informiert?

 

Die Förderrichtlinie zur Förderung von 7 Lokalen Gesundheitszentren in Hamburg (je Bezirk eines) ist im November 2019 herausgekommen. Bis Ende 2021 mussten interessierte Träger einen Antrag stellen. Fördervoraussetzungen waren, dass ein Haus- oder Kinderarzt, eine qualifizierte Beratung sowie eine medizinisch unterstützende Person (Gemeindeschwester o.ä.) im LGZ integriert werden. Gefördert werden 100.000 € pro Jahr und eine 0,5 EG 9-Stelle für Beratung, beides für drei Jahre. Die Hürden für das Konzept waren also nicht gerade gering.

Von Seiten des Gesundheitsamtes wurde nach dem Erscheinen der Richtlinie zur Förderung lokaler Gesundheitszentren 2019 diese in verschiedenen Gremien und Stadtteilkonferenzen vorgestellt. Es wurden außer OptiMedis für ein erstes Sondierungsgespräch keine weiteren Träger explizit im Bezirk angesprochen. Im Gesundheitsamt Eimsbüttel hatte sich eine Arbeitsgruppe formiert mit dem Ziel einen geeigneten Träger und ein Konzept zu finden. Nach ersten Überlegungen konnte die Arbeit nicht weiter fortgesetzt werden, da durch die Corona-Pandemie die personellen Ressourcen vollständig anderweitig gebunden waren

 

  1. Welche Reaktionen welcher Träger erfolgten?

 

Eine allgemeine Reaktion verschiedener Träger auf die Richtlinie war, dass es eine sehr hohe Hürde war, eine/n Arzt/Ärztin zu finden, der/die in ein solches LKZ ziehen würde und/oder über Räumlichkeiten verfügt, in denen auch die Beratung angesiedelt werden kann. Das „Ärztenetz Hamburg“ mit Sitz in Eidelstedt wurde angesprochen, Ärzte, die in Eidelstedt, Schnelsen und um die Lenzsiedlung ansässig sind, ebenfalls. Bis Ende 2020 ohne Erfolg. Dass dieses Jahr durch Corona geprägt war, behinderte die Suche und auch die Bereitschaft, sich auf solche Pläne einzulassen, erheblich.

 

Im November 2020 meldete dann die Diakonie Alten Eichen ihr Interesse, im Zuge baulicher Erweiterungen das LKZ auf ihrem Gelände anzusiedeln und in den Kontext von anderen medizinischen, gesundheitlichen und pflegerischen Angeboten zu stellen. Die Idee wurde vom Bezirksamt positiv aufgenommen, es wurden Anfang 2021 mehrere Gespräche mit der Diakonie geführt und dann in diesem Konzept die Chance gesehen, dass eine LKZ im Bezirk realisieren zu können.

Eine Rolle spielte dabei zum einen der Standort, der einen Einzugsbereich von Stellingen, Eidelstedt und Lokstedt bot. Zum anderen sah man in der Diakonie einen starken, verlässlichen Träger, der fachlich in diesem Themenfeld Erfahrung und viele Angebote mit Anknüpfungsmöglichkeit am gleichen Standort hat.

Ende 2021 reichte die Diakonie dann ihren Förderantrag bei der Sozialbehörde, Amt für Gesundheit, ein. Wann genau er in 2022 bewilligt wurde (Zuwendungsbescheid) ist hier nicht bekannt.

Im September 2022 ist das LGZ in Alten Eichen gestartet. Zunächst in vorhandenen Räumlichkeiten im Wördemannsweg 23a und noch nicht alle Angebote beisammen. Aber die kompletten Räumlichkeiten sollen nach Umbau im Bestandgebäude Wördemannsweg 25-27 eingerichtet werden. Alles Wesentliche zum derzeitigen Stand ist der offiziellen Website zu entnehmen: Home: Gesundheit.Lokal (gesundheitlokal.de). Eine gute Zusammenfassung steht auch in der beigefügten Veröffentlichung auf den Seiten 1 und 2.

 

  1. Bestehen eigene Pläne seitens des Bezirksamtes zum Aufbau eines ISGZ in Eimsbüttel?

 

Nein.

 

  1. Wenn ja, wie ist der Entwicklungsstand?

 

Entfällt.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Nach der Förderbewilligung für die Diakonie Alten Eichen durch die Sozialbehörde sollen erst einmal die Erfahrungen abgewartet werden.

 

  1. Wurden oder werden seitens des Bezirksamtes (bzw. der Stadtentwicklungsabteilung) evtl. bereits für ISGZs geeignete Grundstücke / Belegenheiten identifiziert?

 

Nein.

 

  1. Gibt es Bestrebungen des Bezirksamtes, den Bau eines ISGZs proaktiv über die Beschlusslage der Bezirksversammlung hinaus zu fördern - z.B. durch erneute Werbeaktionen oder durch konkrete Aufgabenübertragungen an definierte Planstellen?

 

Derzeit nein.

 

 

Fragen an das Präsidium der Bezirksversammlung Eimsbüttel:

 

  1. Sind über die genannte Sympathiebekundung der BGV hinaus Reaktionen der Landesbehörde(n) dazu bekannt geworden?

 

  1. Von welchen weiteren Entwicklungsschritten zum Bau eines ISGZ Eimsbüttel weiß das Präsidium?

 

  1. Welche Möglichkeiten, den Bau eines ISGZ Eimsbüttel (in Schnelsen oder Eidelstedt) zu beschleunigen, sieht das Präsidium?

 

zu 8. bis 10.:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

Fragen an Bezirksamtsleitung und Präsidium der Bezirksversammlung:

 

  1. Sind Antragstellungen um die genannten Fördermittel von Eimsbütteler Trägern (o.ä.) oder Trägergesellschaften, welche in Eimsbüttel tätig werden wollen, bekannt?

 

Antragstellungen sind hier nicht bekannt.

Im Übrigen, siehe Vorbemerkung.

 

  1. Aus welchen anderen Bezirken sind welche Bemühungen und welche Stati um dortige ISGZs bekannt?

 

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Im Übrigen, siehe Vorbemerkung.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

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