21-0304

Entlastung der Straße Puckholm und Südwest-Schnelsens vom Schwerlast- und Durchgangsverkehr

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.10.2019
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

RA/LoNiS (gemeinsamer Antrag der CDU- Fraktion und GRÜNE-Fraktion)

21.10.2019

11.5

21-0257

Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimme der FDP-Fraktion

 

 

Die Straße Puckholm in Schnelsen ist eine Wohnstraße, die unmittelbar an das Gewerbegebiet der Gemeinde Rellingen grenzt. Sie wird daher gern als direkter Verbindungsweg in das Gewerbegebiet genutzt, obwohl sie nicht den Charakter einer solchen Zuwegung entspricht. Aus Mangel an alternativen Straßen wird sie auch von den Bussen des Hamburger Verkehrsverbundes genutzt, um das gesamte Wohngebiet zu erschließen und Schnelsen mit den Randgemeinden zu verbinden.

 

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner von Lärm ist dort Tempo 30 angeordnet worden. Auch wenn der bauliche Charakter durch seine Gradlinigkeit zum Schnellerfahren animiert, haben bereits durchgeführte Messungen der Polizei keine relevanten Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit ergeben.

 

Da die Gemeinde Rellingen eine große Ausweitung des Gewerbegebietes plant, rückt die Frage nach einem Zufahrtskonzept für dieses Gewerbegebiet noch weiter in den Mittelpunkt. Sie verbindet sich mit der Frage nach einem Verkehrskonzept für das südöstlich angrenzende Schnelsener Wohngebiet über die Straße Puckholm hinausgehend. Dort liegen mit der Julius-Leber-Schule, mit dem zukünftigen S-Bahn-Halt Schnelsen (inkl. ausgebauter B&R- und P&R-Anlage) und dem Albertinen-Krankenhaus drei verkehrsträchtige Einrichtungen.

 

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

 

  1. der Behörde für Inneres und Sport (BIS) den Beschluss der Bezirksversammlung zu einer Entlastung der Straße Puckholm zu übermitteln: Als Sofortmaßnahme soll durch Ausschilderung ein Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht verfügt werden. Die Busse des HVV sind von dieser Regelung auszunehmen und
  2. bei der Gemeinde Rellingen ein Zufahrtskonzept für das (erweiterte) Gewerbegebiet anzufordern, das die südöstlich angrenzenden Schnelsener Wohngebiete vom Schwerlast- und Durchgangsverkehr zum Gewerbegebiet befreit.

 

Im Anschluss sollen geeignete Referentinnen bzw. Referenten der Straßenverkehrsbehörde und ggf. der Nachbargemeinde Rellingen in den Regionalausschuss eingeladen werden, um weitere Maßnahmen und Grundzüge eines Verkehrskonzeptes vorzustellen, die zum Ziel haben, die Bewohnerinnen und Bewohner des genannten Wohngebietes vom Durchgangsverkehr und insbesondere vom Schwerlastverkehr (außer HVV-Busse) zu befreien.

 

Dabei soll auch Drs. 20-2627 „Sichere Schulwege – Eimsbüttel als Fahrradstadt auch für Kinder” für die naheliegenden Schulen ebenso berücksichtigt werden wie die Zufahrten zum zukünftigen S-Bahn-Halt Schnelsen und zum Albertinen-Krankenhaus.
 

Des Weiteren soll eine ganzheitliche Planung unter Berücksichtigung der Entwässerungsproblematik erfolgen.

 

Anhänge

keine